Sind die Wahlübertragungen zur Bundestagswahl am 24. September durch fehlende Funkstrecken gefährdet, wie es der renommierte Medienanwalt HG Bauer befürchtet?
Wie inzwischen bei Großveranstaltungen leider üblich wird es auch am 24. September in Punkto störungsfreier Funkstrecken sehr eng werden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass neben den Wahlübertragungen an diesem Tag auch der Berlin-Marathon stattfindet. Dadurch wird es erstmalig notwendig werden, dass einzelne Funkstrecken nicht nur an einen bestimmten Ort gebunden sondern auch nur noch zu einer vorgegebenen Zeit genutzt werden dürfen. Eine solche zeitliche Einschränkung der Frequenznutzung gab es bislang noch nicht und ist ein Beleg dafür, wie angespannt die Frequenzsituation für drahtlose Funkstrecken an diesem Tag in Berlin ist.
Welche Vorkehrungen trifft das ZDF, dass alle Journalisten und Medien zur Bundestagswahl störungsfrei berichten können? Stehen am 24.9. genügend Funkstrecken zur Verfügung?
Für mediale Großereignisse wie Bundestagswahlen mit hunderten von drahtlosen Übertragungsstrecken wird die Frequenzkoordination von der Bundesnetzagentur übernommen. Dort laufen zentral alle Anträge auf eine entsprechende Frequenzzuteilung für den Wahlabend ein. Auch am Wahlabend selbst sind die Kollegen der Bundesnetzagentur vor Ort und achten dabei auf die Einhaltung der „Spielregeln“ und sind Ansprechpartner bei Problemfällen. Nur so kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Frequenzen für drahtlose Produktionsmittel sichergestellt werden, dass am Ende eines komplexen Koordinierungsprozesses eine störungsfreie Berichterstattung möglich ist.
Für die Wahl am 24. September stehen unserer Einschätzung nach gerade noch ausreichend Funkstrecken zur Verfügung. Weiterhin wird das ZDF Anlagen/Geräte mit einer großen Schaltbandbreite einsetzen um so flexibel und schnell erforderliche Kanalwechsel durchführen zu können. Für den Fall, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in Einzelfällen zu unüberwindlichen funktechnischen Problemen kommen sollte, müsste notfalls ggf. auf ein kabelgebundenes Mikrofon umgestellt werden. Da dies aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden wäre, stellt dieses Szenario nur der letzte Lösungsweg dar. Bei langen Strecken (z.B. zwischen zwei getrennten Räumlichkeiten) ist eine solche Möglichkeit überhaupt nicht anwendbar!
Ab 2019 wird sich die Frequenzsituation weiter verschärfen, da der Mobilfunk zu Ungunsten der Drahtlosanwender weitere Frequenzen erhält. Welche Szenarien drohen dann bei der Berichterstattung von politischen Großveranstaltungen?
Das ZDF setzt bei politischen Großveranstaltungen eine Vielzahl drahtloser Produktionsmittel ein. Dazu gehören vornehmlich drahtlose Mikrofone, In-Ear-Monitoring-Anlagen und drahtlose Kameras. Hinzu kommen drahtlose Kommando- und Regiedienste, Betriebsfunk, Ton- und Meldeleitungen. Die heutige Event-Berichterstattung ist vom Produktionsablauf ohne dieses Equipment nicht mehr vorstellbar. Deshalb ist es extrem wichtig und für die Sender unverzichtbar, dass diese Betriebsmittel zuverlässig und störungsfrei bei Produktionen einsetzbar sind – auch und vor Allem im Sinne des Informationsauftrages gegenüber den Zuschauern.
Welche Möglichkeiten haben Programmveranstalter gegen den Verlust von Frequenzen vorzugehen? Was fordern ggf. Journalisten und Medien von der Politik zum Schutz der Drahtlosanwender? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme haben Programmveranstalter, wie das ZDF, bsw. bei den Vergabe-Verhandlungen zu den Weltfunkkonferenzen?
Der Rundfunk - insbesondere hervorzuheben sind dabei die Kollegen des IRT, der EBU sowie der Verbindungsbüros der Rundfunkanstalten in Brüssel - kämpft bereits seit Jahren gegen den Verlust von Rundfunkspektrum an den Mobilfunk auf verschiedenen Ebenen. Dazu zählen die Vorbereitung und Teilnahme des Rundfunks an den Weltfunkkonferenzen der ITU, die Ausarbeitung von Positionspapieren und Studien auf internationalem und nationalen Level, die Umsetzung des Genfer-Frequenzplans (GE-06), etc. So war und ist die sehr kritische Position des öffentlich rechtlichen Rundfunks zur „Digitalen Dividende“ glasklar und wurde gegenüber dem BMWi und der BNetzA auch kraftvoll vertreten. Auch zukünftig benötigen wir für drahtlose Rundfunkproduktionen einen von Mobilfunkdiensten geschützten und auf Einzelzuteilungen basierenden Frequenzbereich (470 bis 608 MHz und 614 bis 703 MHz). Für diesen Kernbereich sehen wir keine Ersatzmöglichkeit. Eine Allgemeinzuteilung und damit lizenzfreie Nutzung für drahtlose Produktionsmittel in diesem Bereich muss deshalb auch zukünftig ausgeschlossen sein.