Bundesverkehrsminister Dobrindt plant ein Car-Sharing-Gesetz – überfällig oder überflüssig?
Die Bremer SPD befürwortet Maßnahmen, die zu einer Förderung und größeren Akzeptanz von Car-Sharing-Angeboten führen. Fahrzeuge werden effizienter genutzt. Car-Sharing ist Teil der Bremer Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in 2016 einen Gesetzesentwurf vorlegt.
Unter anderem sollen geteilte Autos bei öffentlichen Parkplätzen privilegiert werden dürfen. Wie könnten und sollten Car-Sharing-Anbieter in dieser Frage behandelt werden?
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass es sowohl für stationsgebundene als auch flexible Anbieter und für die Kommunen eine praktikable, bundeseinheitliche Möglichkeit zur Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen auf allen Straßen gibt.
Kritiker sagen, dass die positiven Effekte für Umwelt und Verkehrsaufkommen bei sogenannten Free-Floating-Anbietern geringer ausfallen, als beim klassischen Car-Sharing. Wie sollte dem Rechnung getragen werden?
Studien belegen, dass das klassische Car-Sharing eine größere Umweltwirkung hat als das sogenannte free-floating. Die SPD befürwortet daher, Kunden und Anbieter des free-floating mehr für die stationsbasierten Systeme zu interessieren.
Welche weiteren Regelungen sollte ein Car-Sharing-Gesetz aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten? Bzw. welche auf keinen Fall?
Wichtig ist aus Sicht der SPD, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Parkplätze für Car-Sharing-Anbieter auszuweisen und Parkgebühren zu reduzieren oder ganz zu erlassen. Hierfür braucht es eine bundeseinheitliche Regelung. Außerdem sollen stationsgebundene Anbieter leichter erreichbare Abhol- und Rückholstationen eröffnen können.