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CDU will bei E-Tankstellen nicht weiter regulieren

Autohersteller sollen dagegen ihre Initiativen stärker koordinieren

Steffen Bilger, MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Steffen Bilger MdB CDU/CSU-Bundestagsfraktion 25.11.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf bei den Elektrotankstellen. Wie Steffen Bilger von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Interview auf Meinungsbarometer.info sagte, "habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Ladesäulenverordnung ja bereits explizit geregelt, dass bei Schnellladesäulen mindestens ein CCS-Steckersystem vorgehalten werden mus". Wichtig sei es jetzt, dass die Autohersteller ihre Pläne für E-Tankstellen stärker koordinieren.







Mehrere Autohersteller planen eigene E-Auto-Schnelllade-Stationen. Wie bewerten Sie das?
Der Ausbau eines flächendeckenden Systems von Schnellladestationen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Elektromobilität gegenüber den etablierten Antrieben schnell konkurrenzfähig zu machen. Tesla hat hier mit der Einführung der Supercharger hilfreiche Systeme entwickelt. Die Initiativen anderer Autohersteller halte ich daher zunächst für sehr begrüßenswert. Besser wäre es jedoch, diese Prozesse stärker zu koordinieren und sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen.

Die Stationen sollen den als Standard geltenden CCS-Stecker nutzen. Sehen Sie in Sachen Ladestan-dard gesetzlichen Regelungsbedarf?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit der Ladesäulenverordnung ja bereits explizit geregelt, dass bei Schnellladesäulen mindestens ein CCS-Steckersystem vorgehalten werden muss, was sehr sinnvoll ist. Dies schließt aber nicht aus, das die Betreiber auch weitere Steckervarianten anbieten, wie es ja heute bereits an vielen Schnellladesäulen der Fall ist, an denen neben CCS auch das Chademo-System sowie der Typ-2-Stecker zu finden sind. Daher sehe ich zurzeit keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf.

Verkehrsminister Dobrindt hatte vorgeschlagen, 15.000 Ladestationen zu errichten. Ist das nun noch nötig?
Ich denke, wir müssen hier zwischen Schnellladestationen und normalen Ladestationen unterscheiden. Nur ein Drittel der geplanten Stationen aus dem Bundesförderprogramm werden Schnellladestationen sein. Zum Großteil wird es sich um normale Ladestationen handeln. Während die Schnellladestationen gerade an Autobahnen eine entscheidende Bedeutung zukommt, um die Elektromobilität für längere, überregionale Fahrten wettbewerbsfähig zu machen, ist der Ausbau der normalen Ladestationen ebenfalls sehr wichtig. Ein engmaschigeres und flächendeckendes Netz von normalen Ladestationen ist beispielsweise gerade in Innenstädten notwendig, wo die infrastrukturellen Gegebenheiten die Nutzung privater Ladestationen limitieren. Daher halte ich das Vorgehen der Bundesregierung für sehr sinnvoll.

Was sollte wer über die bisherigen Initiativen hinaus tun, um für einen flächendeckenden Ausbau des Ladestations-Netzes zu sorgen?
Ich denke, dass die aktuelle Planung ausreichend ist. Natürlich ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur unabdingbar, um Elektromobilität für breitere Nutzergruppen attraktiver zu machen. Wir müssen aber auch Acht geben, dass die geschaffene Ladeinfrastruktur auch wirklich genutzt wird. Andernfalls besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen. Hier ist aus meiner Sicht eine noch stärkere aktive Beteiligung der Kommunen wünschenswert, da sie die Gegebenheiten und Nachfragestrukturen vor Ort kennen.

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