Die Übergangsregelungen für das ElektroG sind ausgelaufen. Wie schätzen Sie die bislang erfolgte Umsetzung ein?
Es ist noch zu früh für eine erste Bilanz.
Das ElektroG gilt für Händler mit Lager, Versand- und Verkaufsflächen ab 400 qm. Sehen Sie hier noch Änderungsbedarf?
Wir haben nach einer Lösung gesucht, die für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ein möglichst einfaches und verbraucherfreundliches System schaffen: beim Kauf eines neuen Artikels, gibt man das Alte zurück. Gleichzeitig wollen wir kleine und mittelständische Firmen nicht überfordern. Daher haben wir die Regelung nach Größe der Verkaufsfläche geschaffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Vorgabe in der Praxis auswirkt.
Kleingeräte müssen Händler auch dann zurücknehmen muss, wenn der Verbraucher kein Neugerät gekauft hat. Wie hat sich diese Regelung in der Testphase bewährt?
Jedes Jahr werden in unserem Land ca. 1,6 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräten verkauft. Ein Großteil der alten, kaputten und nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte wurde bisher nicht zurückgegeben. Zu viele alte Elektrogeräte verschwinden im Ausland oder wandern in den Restmüll. Unser Ziel ist es, möglichst viel davon hochwertig zu recyceln. Das macht umweltpolitisch Sinn, es macht aber gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland vor allem wirtschaftlich Sinn.
Klar ist, dass sich diese neue Regelung zur Rücknahme von Kleingeräten (bis 25 cm Kantenlänge) erst einmal einspielen muss. Da das Thema in den letzten Tagen und Wochen in den Medien sehr präsent war, gehe ich daher davon, dass Verbraucher und Händler sich in nächster Zeit zunehmend darauf einstellen werden.
Kritiker des Gesetzes beklagen den bürokratischen Aufwand für den Händler. Wie stehen Sie dazu?
Unsere Idee ist, Abfälle verstärkt als Rohstoffquelle zu nutzen. Dazu brauchen wir eine ausgewogene Verantwortung aller Beteiligten. Aktuell sind nur die großen Geschäfte mit einer Ladenfläche von über 400 qm betroffen. Denn wir wissen, dass nicht jeder kleine Dorfladen die räumlichen Möglichkeiten hat, große Geräte wie Wasch- oder Spülmaschinen zurückzunehmen und zwischenzulagern. Kleine und mittelständische Firmen wollen wir nicht überfordern. Selbstverständlich können sie aber auch weiterhin freiwillig zurücknehmen.