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Datensammler auf vier Rädern?

Warum das vernetzte Auto ein Einfallstor für Hacker sein könnte

Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen e.V. Quelle: Verbraucherzentrale Bremen e.V. Dr. Annabel Oelmann Vorstand Verbraucherzentrale Bremen 16.03.2018
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Das Auto ist im wahrsten Sinne des Wortes ein mobiles Endgerät, wie das Tablet, der Laptop oder das Smartphone selbst. Verbraucher sollten dabei zwei Punkte besonders beachten. Erstens die Qualität des Mobilfunknetzes und zweitens welche Daten gesammelt werden", so Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. "Viele Verbraucher wissen nicht, wie viele Daten sie von sich preisgeben, wenn sie eine App, ein vernetztes Kommunikationsgerät oder ein connected Car nutzen. Solche Datensammel-Geräte können auch das ideale Eingangstor für Hacker sein."







Der Mobilfunkriese Vodafone will künftig Autos zunehmend mit Sim-Karten ausstatten. Wird das Auto bald zum rollenden Smartphone? Was müssen Verbraucher beachten?
Das Zeitalter des „Internet of Things“ hat längst begonnen. Beispielsweise lassen sich die Heizung, das Licht oder die Mikrowelle zu Hause bei entsprechender technischer Ausstattung vom Smartphone mit entsprechenden Apps steuern und sind mit dem Internet verbunden. Gleiches gilt auch für Autos – es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein mobiles Endgerät, wie das Tablet, der Laptop oder das Smartphone selbst. Verbraucher sollten dabei zwei Punkte besonders beachten. Erstens die Qualität des Mobilfunknetzes: Die beste technische Ausstattung nutzt nichts, wenn mich auf der Landstraße das Funkloch erwischt. Die Schwierigkeiten mit der LTE-Abdeckung in Deutschland sind bekannt. Schon heute werden viele visionäre Anwendungsmöglichkeiten – bis zur Videokonferenz in Echtzeit – für ein vernetztes Auto beworben. Dies setzt aber ein flächendeckendes, leistungsstarke Mobilfunknetz voraus. Die hierfür erforderliche 5G-Technologie gibt es noch nicht. Und zweitens welche Daten gesammelt werden: Viele Verbraucher wissen nicht, wie viele Daten sie von sich preisgeben, wenn sie eine App, ein vernetztes Kommunikationsgerät oder ein connected Car nutzen. Solche Datensammel-Geräte können auch das ideale Eingangstor für Hacker sein.

Wie sind die Pläne der Mobilfunkindustrie aus Sicht des Verbraucherschutzes zu bewerten: Sicherheitsgewinn, Datenkrake oder gewinnträchtiges Geschäftsmodell für die Mobilfunker?
Völlig klar, das Auto als „neues“ mobiles Endgerät, bietet den Mobilfunkanbietern ein neues Marktsegment, das sie nutzen werden. Grundsätzlich sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei allen technischen Möglichkeiten darüber bewusst sein, wofür das mobile Endgerät Auto geschaffen wurde – zum Fahren. Jede Ablenkung vom Straßenverkehr kann den Fahrer oder die Fahrerin auch in Gefahr bringen beispielsweise durch Ablenkung. Ich rechne damit und hoffe darauf, dass der Gesetzgeber die Entwicklung hin zum autonomen Auto im Hinblick auf Verkehrssicherheit genau beobachten und jede potentielle Ablenkung vom aktuellen Verkehrsgeschehen sanktionieren wird.

Wo kann sich der Verbraucher über Mobilfunkangebote fürs Auto informieren und Tarife vergleichen?
Bevor Verbraucher sich in den Dschungel der schon heute angebotenen Datentarife der Mobilfunkanbieter begeben ist es ganz wichtig was sie technisch haben wollen und brauchen. Ist im Auto bereits eine SIM-Karte verbaut, ein SIM-Karten-Slot vorhanden oder muss eine Bluetooth-Verbindung genutzt werden. Entsprechende Informationen sollte es vom Hersteller bzw. Händler geben. Genauso wichtig ist vorab die Frage zu klären, welche Datendienste will ich nutzen und bekomme ich das erforderliche Mobilfunknetz auch dort wo ich es nutzen möchte. Erst wenn die Bedürfnisse geklärt sind, ist es sinnvoll die Tarife zu vergleichen. Ein gutes Hilfsmittel ist dabei teltarif.de

Verbraucherschützer monieren, dass das Auto mit Sim-Karte zur Datenkrake auf vier Rädern wird. Wie steht um den Datenschutz und Rechtssicherheit, wie können sich Verbraucher ggf. schützen?
Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich bewusst sein, dass im Zeitalter der digitalen Welt nichts wertvoller ist, als ihre persönlichen Daten. Ob und welche Daten preisgegeben, gesammelt oder gar an Dritte z. B. zu Werbezwecken weitergegeben werden, entscheiden Verbraucherinnen und Verbraucher aber grundsätzlich erstmal selbst. Denn ohne Einwilligung in die Datennutzung ist jede Datenverarbeitung nicht zulässig. Diese Einwilligung lassen sich Anbieter von Anwendungssoftware regelmäßig schon bei der Installation einer App erteilen. Sobald Verbraucher den Haken bei „Datenschutzerklärung und AGB gelesen“ setzten, wird die Einwilligung unterstellt. Verstoßen Anbieter gegen Datenschutzregeln, gibt es ggfls. zwar Unterlassungs- und Löschungsansprüche, der Nachweis des Regelverstoßes ist aber oft schwierig. Deshalb sollte nach dem Grundsatzverfahrenen werden: „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Wir empfehlen Verbrauchern:

·         Lesen Sie die Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

·         Kontrollieren und schränken Sie ggf. die Zugriffsrechte der Apps ein

·         Löschen Sie nicht genutzte Apps

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