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Datenschützer sieht mithörende Helfer kritisch

Was bei sprachgesteuerten Geräten zu beachten ist

Werner Hülsmann, stellv. Vors. der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., Anerkannter Datenschutzsachverständiger - Expert for legal and technical evaluations for the  European Privacy Seal (EuroPriSe) Quelle: goslar-institut.de Werner Hülsmann stellv. Vorsitzender Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) 07.03.2017
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Für Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. kommen Geräte wie Amazons Sprachlautsprecher Echo im privaten Bereich "nicht in Frage". Neben Datenschutz-Bedenken hat er aber auch wichtige andere Argumente für Vorsicht. 







Ab sofort ist Amazons Sprachlautsprecher Echo auch in Deutschland erhältlich. Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Produkt?
Wie unterschiedliche Medienberichte zeigen, birgt dieser „Lautsprecher“ viele Risiken. Es ist eben nicht nur ein Lautsprecher, der Musik via Bluetooth oder WLAN wiedergeben kann, sondern ein Gerät, das dauerhaft lauscht, ob es über das Stichwort „Alexa“ angesprochen wird. Alle Sprachbefehle werden dann auf Server in den USA übertragen, dort ausgewertet und umgesetzt. Es ist von daher nicht klar, welche Firmen und Behörden auf die entsprechenden Informationen zugreifen können. Für mich kommen derartige Geräte in meinem privaten Bereich daher nicht in Frage.

Der neue Sprachassistent in Boxenform ist nicht nur zum Musikhören, sondern ist als Einstieg ins Smart Home gedacht. Wird das Gerät die Heimelektronik für den Verbraucher revolutionieren?
Der Einsatz von Echo zur Steuerung des Smart Home würde zumindest eine deutliche Veränderung des Bereichs der Heimelektronik bedeuten. Dieser Einsatz würde dazu führen, dass wesentliche Bereiche der Steuerung des Smart Home in fremde Hände gegeben würde. Es gab bereits einen Smart-Home-Anbieter, der von einer anderen Firma aufgekauft, dann weiterverkauft wurde. Am Ende wurden die Server für die Smart Home-Steuerung abgeschaltet und die Verbraucher, die entsprechende Smart-Home-Geräte dieses Unternehmens im Einsatz hatten, hatten plötzlich nur noch Elektronik-Schrott.

Auch sollte beim Einsatz von derartigen Geräten, die nur über Serververbindungen funktionieren, beachtet werden, dass die Internetanbindung immer mal unterbrochen oder überlastet sein kann. Was ist, wenn der Smart-Home-Server von den eigenen Geräten nicht erreicht werden kann? Kann ich dann noch manuell in die Steuerung eingreifen? Und wenn es technisch möglich ist, kann ich es dann in der konkreten Situation wirklich? Habe ich den mechanischen Schlüssel noch dabei? Oder liegt der in der gut gesicherten Wohnung?

Der neue Alltagsassistent löst große Diskussion in Bezug auf die Privatsphäre und Datensicherheit aus, wie ist Ihre Meinung dazu?
Wenn das Stichwort „Alexa“ gefallen ist, werden alles was danach gesprochen wird, aufgenommen und zu den Servern in den USA übertragen. Von Privatsphäre kann da also keine Rede mehr sein. Es ist auch nur eine Frage der Zeit, bis es Hackern oder Crackern gelingt, sich über Bluetooth oder WLAN mit dem Echo-Lautsprecher zu verbinden und unbefugt Gespräche in dem Raum, in dem das Gerät steht, abzuhören. Sicher, das wäre strafbar. Aber das wird nicht verhindern, dass es solche Abhöraktivitäten geben wird.Dass mithörende Geräte, die das Mitgehörte über Bluetooth oder WLAN versenden können, kritisch zu sehen sind, hat auch die sprechende – und hörende – Puppe Cayla gezeigt, die berechtigterweise von der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr gezogen wurde (vgl. https://dvd-ev.de/pm/20170217).

Wie viel Macht sollten Verbraucher grundsätzlich neuen Tools, wie Amazons Echo geben?
Verbraucher sollte sich aus den genannten Gründen sehr gut überlegen, ob die gewonnene Bequemlichkeit es rechtfertigt, Tools wie Amazons Echo zum Einen so stark in die Privatsphäre eindringen zu lassen und zum Anderen über den Sprachassistenten die Betreiber dieser Tools so umfassend über die eigenen Interessen und Verhaltensweisen zu informieren.

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