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Der Fahrlehrer als Mobilitätscoach?

Wie eine Branche auf das autonome Fahren vorbereiten muss

Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) Christian Kellner Hauptgeschäftsführer Deutscher Verkehrssicherheitsrat 17.01.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Wir können nur mutmaßen, wie sich Assistenzsysteme und selbstfahrende Autos auf das Berufsbild des Fahrlehrers konkret auswirken werden. Feststeht, dass der Bereich ein wichtiges Aufgabenfeld für Fahrschulen und Fahrlehrer werden wird." Das sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR).  "Ich muss verstehen, wann und warum sich mein Abstandstempomat, meine automatische Spurführung oder mein Notbremsassistent so oder so verhalten und wo ihre Grenzen liegen." Die Basis für dieses Verständnis müsse in der Fahrschule gelegt werden.







Die Fahrschul-Branche ist im Wandel. Erwarten Sie durch die nun gültigen Neuregelungen etwa zu Gemeinschaftsfahrschulen und Kooperationen eine stärkere Konzentration auf dem Markt?
Das am Jahresanfang in Kraft getretene neue Fahrlehrerrecht hat die Anzahl der möglichen Zweigstellen pro Fahrschule von drei auf zehn deutlich erhöht.  Fahrschulen mit unterschiedlichen Fahrlehrerlaubnissen können jetzt eine Gemeinschaftsfahrschule gründen und gegenseitig Fahrschüler ausbilden. Mit der Zulassung von Personengesellschaften wurden zudem neue Rechtsformen für Fahrschulen möglich. All dies macht eine weitere Konzentration im Fahrschulmarkt zumindest nicht unwahrscheinlich. Im Bereich der Kooperationen sind sehr viele Fragen unklar. Nach wie vor wird der Fahrschulmarkt durch viele kleinere Betriebe dominiert. Sie haben weiterhin ihre Berechtigung, weil nur sie eine gute Fahrschulausbildung wirklich in der Fläche garantieren können.  
Für den DVR ist entscheidend, dass die hohe Qualität der Fahrausbildung bestehen bleibt. Hier sind die regional zuständigen Behörden gefordert, z.B. bei der Genehmigung von Zweigstellen kritisch zu prüfen, ob die Leitung der Fahrschule die Anforderungen erfüllen kann. Die Einhaltung der Ausbildungsqualität muss durch eine konsequente Umsetzung der neu eingeführten pädagogischen Überwachung gesichert werden.  

Die Branche klagt über eklatanten Nachwuchsmangel. Wie bewerten Sie die Neuregelungen mit Blick darauf und wie müssten sich Rahmenbedingungen darüber hinaus ändern, um dem Nachwuchsmangel zu begegnen?
Teile der Reform haben klar zum Ziel, dem zweifellos vorhandenen Fahrlehrermangel entgegenzuwirken. Deutlich wird das besonders daran, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer stark herabgesetzt wurden. Mussten alle Fahrlehrer vor der Reform zwingend auch die Fahrerlaubnis der Klasse CE für Lkw und A2 für Motorrad besitzen, ist das nicht mehr nötig. Schade! Durch diese zusätzlichen Qualifikationen hatten alle Fahrlehrer ein gutes Verständnis aller am Straßenverkehr beteiligten Fahrzeuge. Für die Fahrausbildung war das von großem Wert. Nun müssen wir abwarten, ob wir mit den Neuregelungen nicht nur mehr, sondern auch geeignete und gute Kandidaten für diesen anspruchsvollen Beruf gewinnen werden. Da die Zahlen der Fahrschüler mittelfristig steigen, dürfen wir nicht nachlassen und müssen uns weiter bemühen, die Attraktivität und das Ansehen des Fahrlehrerberufs zu erhöhen. Der Job des Fahrlehrers ist zwar anspruchsvoll, abwechslungsreich und verantwortungsvoll. Gleichzeitig ist die Bezahlung verhältnismäßig gering und die Arbeitszeiten, mit Blick auf Nachtfahrten, unattraktiv. Hinzu kommt, dass die Ausbildung noch immer privat vom zukünftigen Fahrlehrer finanziert werden muss. Auch hier sollte man ansetzen.  

Wie könnten sich der Markt durch die demografischen Veränderungen hierzulande künftig verändern? (etwa Verschiebung von Erstausbildung zu Nachschulungen - sehen Sie ggf. Regelungsbedarf für verpflichtende Nachschulungen für ältere Führerscheinbesitzer?)
Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind schwierig vorherzusagen. Aktuell hören wir von den Fahrschulen, dass sie mit den Erstausbildungen kaum hinterher kommen. Generell befürwortet der DVR die Idee des lebenslangen Lernens, gerade im Straßenverkehr. Seit Langem setzen wir uns für eine Zweite Phase der Fahrausbildung für Fahranfänger ein, um das Unfallrisiko dieser überproportional gefährdeten Gruppe zu verringern. Auch eine intelligente Mobilitätsberatung für Firmen und Privatpersonen könnte zum zukünftigen Arbeitsfeld von Fahrlehrern gehören. Teilweise tut sie das heute schon.

Eine verpflichtende Nachschulung für ältere Verkehrsteilnehmer lehnen wir ab. Bei sinkendem Unfallrisiko älterer Menschen bis 75 Jahre würde das zu einer ungerechtfertigten Stigmatisierung führen. Daher bieten wir über unsere Mitgliedsverbände das Verkehrssicherheitsprogramm „sicher mobil“ an und raten älteren Verkehrsteilnehmern zu freiwilligen Gesundheitschecks.

Assistenzsystem und selbstfahrende Autos - wie werden solche Entwicklungen mittel- oder langfristig das Berufsfeld ändern?
Wir können nur mutmaßen, wie sich Assistenzsysteme und selbstfahrende Autos auf das Berufsbild des Fahrlehrers konkret auswirken werden. Feststeht, dass der Bereich ein wichtiges Aufgabenfeld für Fahrschulen und Fahrlehrer werden wird. Moderne Fahrerassistenzsysteme haben das Potenzial die Verkehrssicherheit stark zu erhöhen. Damit das Realität wird, müssen Fahrer die Systeme richtig einschätzen und einsetzen können. Ich muss verstehen, wann und warum sich mein Abstandstempomat, meine automatische Spurführung oder mein Notbremsassistent so oder so verhalten und wo ihre Grenzen liegen. Die Basis für dieses Verständnis muss in der Fahrschule gelegt werden. Was selbstfahrende Autos für Fahrlehrer bedeuten, wird stark von den Fahrfunktionen der Autos und auch den gesetzlichen Regelungen, beispielsweise zur Übernahme der Steuerung abhängen. Darüber werden wir in den nächsten Monaten und Jahren intensiv diskutieren müssen.

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