Parkplätze sollen „digitalisiert“ und für Nutzer einer App buchbar werden. Inwieweit kann das die Parkplatzprobleme in großen Städten lösen?
Digitalisierung soll und darf nicht vor Parkplatzproblemen Halt machen. Das wird sicher die Parkplatzsuche verbessern. Aber Digitalisierung kann das Grundproblem nicht lösen, das heißt, sie kann den Mangel an Parkraum nicht beheben. Langfristig wird nur der Ausbau des ÖPNV helfen und die Bereitschaft, vom Auto in Bus oder Bahn umzusteigen - oder öfter mal das Fahrrad nehmen.
Mit digitalen Apps werden theoretisch auch neue Preismodelle möglich. Was halten Sie von der Möglichkeit, Parkplätze quasi zu versteigern?
Davon halte ich gar nichts. Das würde bedeuten, dass vermögende Autofahrer den Normalverdienern die Parkplätze vor der Nase wegsteigern können. Zwei-Klassen-Parkplätze darf es nicht geben.
Bei „digitalen“ Parkplätzen fallen Daten zu Parkdauer, aber auch zum Nutzer der App an. Wer sollte die Daten verwenden dürfen? Ggf. wofür und wofür nicht.
Hierbei sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten. In beiden Gesetzen ist genau geregelt, wer diese Daten wofür verwenden darf.
Welcher allgemeine Regulierungsrahmen sollte für digitale Parkplätze gelten?
Die Bundesnetzagentur sagt selber, dass vor dem Hintergrund der Digitalisierung geprüft werden muss, inwieweit eine Flexibilisierung von Regulierungsvorgaben angezeigt ist. Ich denke die Regulierung sollte grundsätzlich dem digitalen Wandel so angepasst werden, dass die Endkunden bestmöglich vom Wettbewerb profitieren.