Nach Medienberichten soll ein Gesetzentwurf zu Selbstfahrenden Autos dem Fahrer erlauben, sich vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abzuwenden – zugleich soll er ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit an den Tag legen. Was darf und muss ein Fahrer dann tun, um sich rechtskonform zu verhalten?
Die deutschen Hersteller und Zulieferer sind bei der Entwicklung des automatisierten Fahrens Technologieführer. Daher begrüßt die deutsche Automobilindustrie das Vorhaben des Verkehrsministeriums, die nötigen nationalen gesetzlichen Grundlagen dafür im Heimatmarkt zu schaffen. Wenn die Bundesregierung rasch handelt, kann Deutschland auch gesetzgeberisch Vorreiter und das erste Land sein, das den rechtlichen Rahmen für den Betrieb automatisierter Fahrzeuge auf der Straße schafft.
Nach den bisherigen Plänen soll der Fahrzeugführer beim automatisierten Fahren grundsätzlich in der Verantwortung bleiben. Wenn das Gesetz die Grundaufmerksamkeit nicht weiter definiert, werden vermutlich allgemeine Grundsätze des Verhaltensrechts heranzuzuziehen sein. Hier wird es sehr auf die Details der Gesetzesformulierung ankommen.
Das Gesetz sieht eine Blackbox ähnlich wie in Flugzeugen vor. Wer sollte die Daten unter welchen Bedingungen auswerten dürfen?
Der VDA begrüßt den Einbau eines Datenspeichers, der sogenannten Blackbox, in Neufahrzeugen mit automatisierten Systemen. Unseres Erachtens sollten Beginn und Ende der Betriebszeit des automatisierten Fahrsystems gespeichert werden, damit festgehalten werden kann, wann das automatisierte Fahrsystem das Steuern des Autos übernommen hat. Weiterhin sollte ein definierter Mindestdatensatz an Fahrzeug- und Umweltdaten in den Fällen gespeichert werden, in denen ein vordefiniertes Ereignis (beispielsweise Kollision oder Notbremsung des Systems) eintritt. Hier dienen die Daten also zu Beweissicherung. Darüber hinaus kann der Datenspeicher dem Hersteller aber auch dazu verhelfen, sein Produkt besser zu beobachten und weiterzuentwickeln.
Nach internationalen Regelungen muss der Fahrer die automatischen Systeme jederzeit überstimmen oder abschalten können. Was bedeutet das hinsichtlich der Haftungsfragen?
Auch beim automatisierten Fahren ändert sich an der Haftung des Halters und an der Produkthaftung des Herstellers zunächst nichts. Kommt es beim automatisierten Fahren zu einem Unfall, so muss geklärt werden, ob der Fahrer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat. Wenn das der Fall war und dennoch ein Unfall passiert ist, kommt die Produkthaftung des Herstellers ins Spiel.
Welche Bestimmungen sollte ein Gesetz zum Selbstfahrenden Auto aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten?
Die Änderungen des deutschen Straßenverkehrsrechts sollten Definitionen für das automatisierte und autonome Fahren beinhalten. Entscheidend ist eine Anpassung des Verhaltensrechts beim Einsatz von automatisierten Fahrsystemen. Es muss geregelt sein, wie die ordnungsgemäße Nutzung von Systemen des automatisierten Fahrens durch den Fahrzeugführer aussieht. Das Gesetz sollte zudem auch Klarheit für das fahrerlose Parken für die Nutzung automatisierter Parksysteme schaffen und die Einführung eines Datenspeichers für das automatisierte Fahren vorsehen.