In den kommenden zwei Jahren wird es eine große Herausforderung sein, den Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitung von Fernsehen und Hörfunk auf allen Verbreitungswegen zu unterstützen und zu gestalten. Dieser Übergang ist bei der Satellitenübertragung bereits weit fortgeschritten. Bei der Kabelverbreitung ist mit der Verständigung zwischen den beiden Senderfamilien ProSiebenSAT.1 und RTL-Group und den Netzbetreibern über die digitale Einspeisung der Fernsehprogramme ein entscheidender Schritt getan worden. Die digitale terrestrische Verbreitung von Fernsehprogrammen über DVB-T ist in den Regionen, in denen sich auch die privaten Veranstalter beteiligen, mit beachtlichem Markterfolg auf den Weg gebracht. Der Schwerpunkt der jetzt anstehenden Aufgaben wird bei der Einführung von “Handy-TV” und der digitalen terrestrischen Verbreitung von Hörfunkprogrammen liegen.
Dabei kann es nicht um die Ausfechtung eines Streits über die bessere Verbreitungstechnik gehen, also nicht DMB versus DVB-H, sondern um die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen.
Der medienrechtliche Regulierungsrahmen hat zu weiten Teilen noch die analoge Verbreitung zum Leitbild und gibt auf Fragen, die sich bei Digitalisierung der Verbreitungswege stellen, vielfach noch keine schlüssigen Antworten. Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Der Plattformbetreiber, dem bei der digitalen Verbreitung beispielsweise bei Programmen über DMB/DVB-H eine wichtige Funktion zukommt, spielte in der analogen Welt keine Rolle. Eines der Ziele im Versuchsbetrieb muss es daher sein, für den Regelbetrieb einen verlässlichen regulatorischen Rahmen zu finden, der sich auf die notwendigen Vorgaben beschränkt.
Von der internationalen Wellenkonferenz in diesem Jahr erwarte ich auch leistungsstärkere DAB-Frequenzen. Die bislang unzureichende Indoor-Versorgung ist ein wesentliches Handicap für eine erfolgreiche Markteinführung von DAB. Zudem fehlt bislang der notwendige Mehrwert für den Konsumenten, da sich die Nutzung von DAB häufig auf den Simulcast-Betrieb für UKW-Programme beschränkt hat. Spartenprogramme, die exklusiv über DAB verbreitet werden, bieten die Chance, diesen erforderlichen Mehrwert zu generieren. Eine ausreichende ökonomische Grundlage werden solche Programme aber vielfach nur dann haben, wenn sie auch bundesweit verbreitet werden. Wir müssen daher zu effizienten Entscheidungsstrukturen kommen, die bundesweit einheitliche Vergabeentscheidungen gewährleisten.
Gelingt uns dies, sind nach meiner Überzeugung auch gute Voraussetzungen für eine Belebung der digitalen Hörfunkverbreitung gegeben, die keine (weitere) finanzielle Förderung notwendig machen. Im Übrigen setzt auch die Entscheidung der EU-Kommission zur Förderung der DVB-T-Einführung der Förderung der technischen Infrastruktur enge Grenzen.