Ab 2025 will die EU-Kommission „intelligente“ Ladestationen für private/gewerbliche Stellplätze mit mehr als zehn Parkplätzen vorschreiben. Was halten Sie von den europäischen Plänen einer Zwangsverpflichtung für Ladestationen?
Die Pläne der EU-Kommission sind der Stadt Köln bislang nicht bekannt gewesen. Daher kann keine definitive Einschätzung dazu gegeben werden. Aus kommunaler und kommunalwirtschaftlicher Sicht ist die Frage von E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland für Köln derzeit jedoch dringlicher. Es existieren in Köln mehr als 130 öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Fahrzeuge auf Privatland. Die Stadt Köln hat den Weg für eine Konzeptvergabe bei städtischen Wohnbaugrundstücken freigemacht, sodass Investoren angehalten werden, Energie- und innovative Mobilitätskonzepte zu realisieren, die erneuerbare Energien und Elektromobilität beinhalten. Investoren sehen im Rahmen von Erschließungsverträgen beispielsweise in den Tiefgaragen ihrer Bauobjekte bereits heute einzelne Stellplätze mit E-Ladeinfrastrukturen für Fahrzeuge vor. Vereinzelt wird dies durchaus als Kaufanreiz bei Eigentumswohnungen betrachtet.
Was würde eine solche Zwangsverpflichtung für die kommunale Wirtschaft (Wohnungswirtschaft/Bauwirtschaft) und das städtische Unternehmertum bedeuten?
In der Regel verbleiben die Belastungen nicht bei der Wohnungswirtschaft bzw. bei den gewerblichen Parkplatzbetreibern, da solche Investitionskosten regelmäßig über die Miete weitergereicht werden. Heute tragen alle Bürgerinnen und Bürger bereits finanziell Lasten aus der Energiewende mit.
Was können Sie als Kommune ggf. tun, damit Unternehmen finanziell nicht durch eine Zwangsverpflichtung zu stark belastet werden?
Aufgabe der Kommunen ist es nicht, mit Steuergeldern Belastungen aus gesetzlichen Regelungen auszugleichen. Bei der Planung von neuen Wohnungen berücksichtigt die GAG Immobilien AG in Köln zum Beispiel seit ca. fünf Jahren die Möglichkeit der Nachrüstung von Ladestationen für Elektroautos. Es werden Zählerplätze im Hausanschlussraum vorgehalten, sodass im Bedarfsfall ein Kabel zum entsprechenden Stellplatz in der Tiefgarage verlegt werden kann. Um eine spätere Nachinstallation zu ermöglichen, muss die Leistung beim Energieversorger, der RheinEnergie AG, bereits bei der Erstellung der Gebäude eingekauft werden, damit sie im Bedarfsfall abgerufen werden kann. Derzeit wird geprüft, ob diese kostenintensive Vorhaltung durch ein Lastmanagement ersetzt werden kann. So könnten die Vorhaltekosten für die Stellplätze von E-Fahrzeugen deutlich reduziert werden.
Welche Impulse setzt Ihre Kommune grundsätzlich beim Thema Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften?
Die Stadt Köln bezieht seit 2016 keinen Atomstrom mehr und setzt auf einen Mix aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (60 Prozent) und Ökostrom mit erneuerbaren Energien (40 Prozent). Diese Kriterien wurden bei der Ausschreibung der Stromlieferverträge festgeschrieben. Zudem setzt die Stadt Köln Energieeffizienzmaßnahmen an eigenen Gebäuden und Anlagen um und etabliert ein Energiecontrolling zur Überwachung von Verbräuchen. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW und der RheinEnergie AG werden Energieberatungen durchgeführt. Darüber hinaus haben Stadt Köln und RheinEnergie AG gemeinsam die Initiative SmartCity Cologne in 2011 gestartet, in deren Rahmen in 37 Projekten mit insgesamt mehr als 50 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Innovationen und Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Senkung des Energieverbrauchs erprobt werden. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG setzen die Energiewende im Verkehr um und haben die Buslinie 133 komplett auf Elektromobilität umgestellt. Die Stadt Köln stellt ihren eigenen Fuhrpark – wo möglich und sinnvoll – auf alternative Antriebe um. Ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Netz von E-Ladeinfrastrukturen soll auch im öffentlichen Straßenland geschaffen werden. Bereits heute werden E-Ladeinfrastrukturen in Köln zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt. Dies ist auch künftig vorgesehen. Versorgungssicherheit, bezahlbare Energie bzw. Wirtschaftlichkeit bilden grundsätzlich wichtige Maßgaben.