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Erst experimentieren dann entscheiden

Warum der Sportwettenmarkt erst nach 2021 endgültig ausgestaltet werden kann

Markus Ulbig, Innenminister, Sächsisches Staatsministerium des Innern Quelle: SMI C. Reichelt Markus Ulbig Innenminister Sächsische Staatsregierung 17.05.2017
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Eine Experimentierphase soll für den sächsischen Innenminister zeigen, "wie ein Sportwettenmarkt aussehen muss, der einerseits für die Wettteilnehmer attraktiv ist, auf der anderen Seite aber staatlich reguliert wird, um vor allem den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und Schwarzmarktangebote zurückzudrängen." Mit dem neuen Staatsvertrag sein man auf dem richtigen Weg.







Nach dem Entwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag dürfen neue Sportwetten-Anbieter an den Markt – wie bewerten Sie diese Öffnung?
Die 16 Länder hatten sich mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf eine zeitlich befristete ‚Experimentierphase‘ für den Bereich der Sportwetten verständigt. Private Wettanbieter sollen für mehrere Jahre eine Konzession bekommen können. Das Verfahren über die Erteilung dieser Konzessionen wurde mit der Auswahlentscheidung im August 2014 abgeschlossen. Die Konzessionsvergabe ist jedoch durch eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Oktober 2015 blockiert worden. Dieser hatte entschieden, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens, das im Auswahlverfahren unterlegene Anbieter eingeleitet hatten, keine Konzessionen erteilt werden dürfen. Die so entstandene Blockadesituation wird mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgelöst.

Politiker und Experten fordern eine bundesweite Glücksspiel-Aufsicht. Wie sollte diese ausgestaltet sein?
Die Frage der Verbesserung der Aufsicht im Bereich der Internetglücksspiele wird aktuell in den Ländern diskutiert. Eine bundesweite Aufsicht ist dabei eine Option, über die wir nachdenken müssen. Bei der Entscheidung wird maßgeblich zu berücksichtigen sein, wie die gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages am besten erreicht werden können. Dazu zählen die Bekämpfung von Suchtgefahren, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots, die Bekämpfung des Schwarzmarktes, die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Schutz vor und die Bekämpfung von Spielmanipulationen und Spielbetrug sowie der daraus resultierenden Folge- und Begleitkriminalität. Nicht zuletzt muss die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gewahrt bleiben.

Die deutschen Regeln müssen vor dem EU-Recht bestehen. Wie schätzen Sie den Entwurf dahingehend ein?
Die Europäische Kommission wurde im Vorfeld der Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages und dessen erster Änderung eingebunden. Ihre Hinweise wurden in das weitere Verfahren aufgenommen. Auch zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde ein Notifizierungsverfahren durchgeführt. Der mit diesem Änderungsstaatsvertrag eingeschlagene Weg für die Sportwetten kann nun fortgesetzt werden.

Langfristig könnten Begrenzungen für die Anzahl der Wett-Anbieter gänzlich fallen. Welche Regeln müssten für einen freien Markt der Sportwetten aus Ihrer Sicht dann gelten?
Die ‚Experimentierphase‘ soll nach dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bis Sommer 2021 laufen. Sie dient dazu, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie ein Sportwettenmarkt aussehen muss, der einerseits für die Wettteilnehmer attraktiv ist, auf der anderen Seite aber staatlich reguliert wird, um vor allem den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und Schwarzmarktangebote zurückzudrängen. Erst danach kann über eine zukünftige Ausgestaltung des Sportwettenmarktes entschieden werden.

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