Ab 2025 will die EU-Kommission „intelligente“ Ladestationen für private/gewerbliche Stellplätze mit mehr als zehn Parkplätzen vorschreiben. Was halten Sie von den europäischen Plänen einer Zwangsverpflichtung für Ladestationen?
Die aktuelle Diskussion um die Verträglichkeit der Nutzung von Verbrennungsmotoren im urbanen Umfeld wird die Zulassung von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren stark ansteigen lassen. Die intensive Nutzung von Fahrzeugen mit Elektroantrieben bedingt eine ausreichende Verfügbarbarkeit von Ladinfrastruktureinrichtungen. Insbesondere Ladeeinrichtungen am Wohn- und Arbeitsort sind daher erforderlich. Die Hessische Garagenverordnung sieht heute bereits eine Quote von 5% für Parkplätze mit Ladeeinrichtungen bei Neubauvorhaben vor. Das geplante Inkrafttreten der EU-Verordnung im Jahr 2025 stellt eine ausreichende Übergangsfrist dar.
Was würde eine solche Zwangsverpflichtung für die kommunale Wirtschaft und das städtische Unternehmertum bedeuten?
Die Wohnungswirtschaft wird hier zusätzliche Investitionen vornehmen müssen. Hier sind insbesondere Smart-City-Lösungen gefordert, welche die Nutzung alternativer Stromquellen berücksichtigen. Daher gehören z.B. Solarpanelfassaden oder die Aufstellung von kleineren Windrädern auf Flachdächern, wie sie heute bereits installiert werden, zum zukünftigen Standard. Von Seiten der Bauwirtschaft müssen Komplettlösungen entwickelt werden, welchen Garageneigentümern die kosteneffiziente Ausrüstung ermöglichen. Hierzu gehören auch Energiemanagementsysteme und Stromspeichermedien.
Was können Sie als Kommune ggf. tun, damit Unternehmen finanziell nicht durch eine Zwangsverpflichtung zu stark belastet werden?
Die kommunalen Verwaltungen sind gut beraten, wenn Sie bereits jetzt bei Planungsprozessen und bei Neu- bzw. Umbauvorhaben auf die Berücksichtigung des Bedarfes an Ladeinfrastruktureinrichtungen eingehen. Für Bestandsimmobilien gilt es kommunale Lösungen zu entwickeln und gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft umzusetzen. Denkbar wären hier auch Lösungen, bei denen durch die Zuhilfenahme von Fördermitteln die Wohnungswirtschaft entlastet wird. Allerdings sollten diese Smart-City-Lösungen und die verpflichtende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bedingen.
Welche Impulse setzt Ihre Kommune grundsätzlich beim Thema Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften?
Frankfurt am Main kann sich fast schon als "Passivhaushauptstadt" bezeichnen, fördert die Stadt doch seit etlichen Jahren konsequent das wirtschaftliche und nachhaltige Bauen. Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Herbst 2007 ist beim Neubau und der Sanierung stadteigener und städtisch genutzter Gebäude der Passivhausstandard einzuhalten bzw. anzustreben. Seit dem Jahr 2012 verfolgt die Stadt das Ziel, den Energiebedarf der gesamten Stadt spätestens bis zum Jahre 2050 aus erneuerbaren Energiequellen zu beschreiten. Im letzten Jahr wurde im Osten der Stadt der Startschuss für das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenhein Nord/Seckbach gelegt.
Und das sind drei Beispiele der umfassenden städtischen Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main, wenn es um die Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften geht. Für Frankfurt am Main und seine Bevölkerung ist es sehr wichtig, die Stadt weiterhin positiv zu entwickeln und höchste Lebensqualität zu bieten.