Die Ergebnisse der Genfer Wellenkonferenz (RRC 06) schaffen Klarheit in Bezug auf das grundsätzlich zur Verfügung stehende Frequenzspektrum für Rundfunkzwecke und andere Dienste in den kommenden Jahrzehnten. Damit werden zugleich auch Türen aufgestoßen für neue Anwendungsformen (z.B. digitales Handy-TV und Telematik-Dienste). Von unbegrenzt zur Verfügung stehenden, neuen Kapazitäten kann allerdings nicht die Rede sein. Sowohl innerhalb Deutschlands wie insbesondere auch mit den unmittelbaren Nachbarstaaten sind zahllose Frequenzpositionen auf ihre Verträglichkeit hin noch auszuhandeln. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind in der Wellenkonferenz zwischen den über 100 anwesenden staatlichen Regulierungsbehörden abgestimmt worden.
Für die Bundesrepublik Deutschland bringen die Genfer Konferenzergebnisse:
- sechs Bedeckungen für DVB-T im Band IV/V (UHF) unter Kanal 60. Bei geschickter Verteilung der Frequenzen können davon drei, unter günstigen Rahmendingungen auch vier für DVB-H genutzt werden;
- eine Bedeckung für DVB-T über Kanal 60 (frühestens 2012 für Rundfunk nutzbar);
- drei Bedeckungen für DAB im Band III (VHF);
- eine Bedeckung für DVB-T im Band III (VHF) [diese DVB-T-Bedeckung kann auch in vier Bedeckungen für DAB/DMB umgewandelt werden].
Bei einer Erhöhung des Kompressionsstandards (z.B. auf MPEG4) könnte sowohl im Bereich DVB wie auch im Bereich DAB eine Vermehrung der Übertragungsmöglichkeiten erreicht werden. Man sieht also, dass insgesamt ein erhebliches Frequenzspektrum in Zukunft zu verteilen ist. Die Landesmedienanstalten in Deutschland haben sich darauf verständigt, mit dem öffentlichrechtlichen Rundfunk Möglichkeiten eines gemeinsamen Frequenznutzungskonzepts für ganz Deutschland auszuloten. Hierzu finden zur Zeit intensive Gespräche zwischen der Technischen Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) und der Technischen Kommission der öffentlichrechtlichen Landesrundfunkanstalten (PTKO) statt, um unter Einbeziehung der Länder und der Bundesnetzagentur Grundparameter eines möglichst gemeinsamen Nutzungskonzeptes zu erörtern. In diesem Abstimmungsprozess sind die privaten Hörfunkund Fernsehveranstalter eingebunden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich als Moderator zwischen den jetzigen und künftigen Bedarfsträgern eines gemeinsamen, bundesweiten Nutzungskonzeptes angeboten. Für die Landesmedienanstalten ist und bleibt ein ökonomischer Umgang mit dem kostbaren Gut „Übertragungskapazitäten“, dessen gleichgewichtige Verteilung im dualen Rundfunksystem sowie eine weitgehende Technikneutralität auf dem Wege der Schaffung von Medienvielfalt oberstes Ziel. Wenn es uns gemeinsam nicht gelingt, alle interessierten Bedarfsträger in ein offenes Rahmenkonzept einzubinden, dann könnte die Innovation im Bereich der digitalen Kommunikation in Deutschland gerade auch im internationalen Wettbewerb um Jahre zurückgeworfen werden.