Die Übergangsregelungen für das ElektroG sind ausgelaufen. Wie schätzen Sie die bislang erfolgte Umsetzung ein?
Eine nicht-repräsentative Telefonumfrage unsererseits hat ergeben, dass der Umgang mit dem neuen ElektroG vor dem Stichtag recht unterschiedlich war. Einige große Online-Händler waren nicht so gut aufgestellt, aber es gab auch Anbieter und Händler mit Online- und stationärem Handel, die besser aufgestellt waren. Andererseits waren manche Angebote von Unternehmen, die aus dem stationären Handel kommen und ein zusätzliches Online-Angebot haben, schlecht und wenig verbraucherfreundlich. Dass alte Elektrogeräte nur im Laden abgegeben werden konnten, und dass auch nur bei Neukauf, ist weder im Sinn von Umwelt und Verbrauchern noch des Gesetzes.
Das ElektroG gilt für Händler mit Lager, Versand- und Verkaufsflächen ab 400 qm. Sehen Sie hier noch Änderungsbedarf?
Es kann nicht sein, dass wesentliche Inverkehrbringer wie die Discounter von der Rücknahmepflicht verschont bleiben, nur weil sie weniger als 400 qm Verkaufsfläche für Elektroartikel pro Standort haben. Die Bundesregierung hat ohne sachliche Begründung den Discountern einen Marktvorteil gegenüber dem Fachhandel verschafft. Auch landen offenbar immer noch viel zu viele alte Elektrogeräte aus Deutschland auf Müllhalden in Afrika oder Asien, wo es vor allem Kinder sind, die unter schwierigsten Bedingungen versuchen, noch Metalle aus den alten Geräten zu holen. Der Rest wird meist verbrannt, wobei jede Menge Gift in die Umwelt gelangt.
Und die Chance, mit dem ElektroG auch etwas für die ökologisch vorteilhafteren langlebigeren Produkte und gegen geplante (oder in Kauf genommene) Obsoleszenz vorzugehen, hat die Bundesregierung mit ihrem Gesetz ja bewusst erst gar nicht in den Blick genommen. Da steigt nun der Handlungsdruck.
Kleingeräte müssen Händler auch dann zurücknehmen, wenn der Verbraucher kein Neugerät gekauft hat. Wie hat sich diese Regelung in der Testphase bewährt?
So genannter Elektroschrott muss endlich als wertvolle Ressource und nicht als Ballast verstanden werden, erst dann kommen wir einen Schritt weiter. Angesichts der rund 100 Millionen nicht mehr genutzten Mobiltelefonen in deutschen Haushalten halte ich diese Regelung für sinnvoll, aber leider nicht ausreichend.
Ob sich das System durchsetzt wird sich zeigen. Da die Bundesregierung sich nicht aufraffen konnte, zumindest für die Kleingeräte, wie etwa Mobiltelefone, eine Pfandpflicht einzuführen, muss davon ausgegangen werden, dass weiterhin Millionen dieser Geräte in den Schubladen der Verbraucherinnen und Verbraucher lagern oder - noch schlimmer - in den Restmülltonnen entsorgt werden.
Kritiker des Gesetzes beklagen den bürokratischen Aufwand für den Händler. Wie stehen Sie dazu?
Angebote zur Rücknahme und Weiterverwendung wie electroreturn, sellmymobile oder aihuishou zeigen, wie es geht, denn sie bieten „Urban Mining“ im Sinn der Kreislaufwirtschaft an.
Die genannten Angebote zeigen, dass es gerade für den Online-Handel keinen Grund gibt, sich aus der Rücknahmeverantwortung zu stehlen. Im Gegenteil, ihren Kunden sollte nun offensiv der neue Service nahegebracht werden, um so endlich auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zu leisten. Hier ist die Seriosität der Marktteilnehmer gefragt und funktionierende (Branchen)-Lösungen gefordert.