Bundesverkehrsminister Dobrindt plant ein Car-Sharing-Gesetz – überfällig oder überflüssig?
Eindeutig: Überfällig! Ein solches Gesetz ist seit über zehn Jahren in der Diskussion. Dabei liegt Cahrsharing voll im Trend. Eine Million Menschen in Deutschland sind bereits mit dabei. Das Teilen eines Kraftfahrzeuges macht ökologisch und ökonomisch Sinn: Ein Carsharing-Auto ersetzt im Durchschnitt sechs Privatwagen. Carsharing ist zu einem wichtigen Segment nachhaltiger städtischer Mobilität geworden. In Hamburg bauen wir mit den switchh-Punkten die Infrastruktur für CarSharing massiv aus.
Unter anderem sollen geteilte Autos bei öffentlichen Parkplätzen privilegiert werden dürfen. Wie könnten und sollten Car-Sharing-Anbieter in dieser Frage behandelt werden?
Wichtige Grundvoraussetzung zur weiteren Entwicklung des Carsharings ist die rechtssichere, kostenlose Ausweisung von Stellplätzen – in den Innenstädten, an Bahnhöfen aber auch an zentralen Punkten in den Stadtteilen und den Wohnquartieren. Ideal sind Kombinationen mit anderen Verkehrsmitteln, die einen entsprechenden Mobilitätsmix zulassen. Bei switchh-Hamburg sind die Parkflächen an den wichtigen U- und S-Bahnhaltestellen grün eingefärbt und für CarSharing-Fahrzeuge reserviert. Hier kann problemlos auf den ÖPNV umgestiegen werden oder aber über eine StadtRad-Station ein Fahrrad geliehen werden (die ersten 30 Min. kostenlos).
Darüber hinaus ist auch denkbar, dass Carsharing-Fahrzeuge von Parkgebühren generell befreit werden (und nicht nur an den dafür ausgewiesenen Stellplätzen).
Kritiker sagen, dass die positiven Effekte für Umwelt und Verkehrsaufkommen bei sogenannten Free-Floating-Anbietern geringer ausfallen, als beim klassischen Car-Sharing. Wie sollte dem Rechnung getragen werden?
Die Untersuchungen, die ich kenne belegen die These, dass Stationsgebundene Fahrzeugen einen höheren Effekt haben. Das liegt an der Planbarkeit der Nutzung, ich kann Tage oder Wochen vorher mein Auto reservieren; bei Free-Floatern geht das in der Regel maximal eine Stunde. Für stationsbasierte CarSharing-Anbieter wären daher fest und ausschließlich für sie reservierte Stellplätze im öffentlichen Raum wichtig. Dies gilt es zu unterstützen und die Stellplätze jeweils einzelnen Anbietern zuzuweisen. Wir werden sehen, ob das mit der Gesetzesänderung möglich ist. Dabei ist auch wichtig, dass diese Stellplätze gegen Falschparker geschützt werden.
Welche weiteren Regelungen sollte ein Car-Sharing-Gesetz aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten? Bzw. welche auf keinen Fall?
Hilfreich erscheint eine einheitliche Verortung der Kompetenzen für CarSharing. Eine Ermäßigung oder Befreiungsmöglichkeit von Parkgebühren bzw. die Möglichkeit Pauschalverträge abzuschließen wäre ebenfalls hilfreich.