Erstmals wird es in Deutschland von einem Mobilfunkanbieter eine Gratis-Flatrate für Musik- und Video-Streaming auf dem Smartphone geben? Was halten Sie aus Verbrauchersicht von den Plänen der Telekom?
Vor allem unterwegs in Zug oder Bahn nutzen Verbraucher Streaming-Angebote. Hier war es bisher schwierig, wenn durch Videostreaming schnell das Datenvolumen aufgebraucht war. Grundsätzlich ist eine solche Flatrate aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten, da kein Datenvolumen vom bereits gebuchten Datenpaket für entsprechende Dienste abgezogen würde. Besser wäre es allerdings, wenn der Verbraucher auch andere Anbieter mit ähnlichen Optionen zur Auswahl hätte.
Bezüglich des Telekom-Angebots ist es allerdings für den Verbraucher wichtig zu wissen, dass es kein unbegrenztes Nutzungserlebnis für Streaming Dienste ist. Hat der Verbraucher sein Datenvolumen aufgebraucht, kann er auch die Streaming-Angebote nur noch gedrosselt nutzen. Außerdem werden das Laden von Covern, Werbung, Spielen und sonstige Inhalte, die nicht zum reinen Audio-und Video-Streaming gehören, auf das Datenvolumen angerechnet und sind nicht im Streaming inkludiert.
Allerdings ist das Videostreaming nur im teuersten Tarif inkludiert, wer Videos in HD abspielen will, braucht sogar zusätzlich einen Magenta Eins-Tarif (Festnetzanschluss). Wie verbraucherfreundlich ist das?
Es ist definitiv so, dass nicht alle Verbraucher das gleiche Paket dazu buchen können. Das Streaming von Musik kann auch in günstigeren Tarifen (MagentaMobil M) dazu gebucht werden, das Abspielen von Videos ist den höheren Tarifen (ab MagentaMobil L) vorbehalten. Diese Videos sind dann nach Auskunft der Telekom mobil optimiert. HD-Qualität ist tatsächlich nur den Magenta Eins Kunden vorbehalten. Hier werden nicht allen Kunden die gleichen Optionen ermöglicht (nicht einmal gegen Aufpreis), was von Nachteil für die Verbraucher ist, die keinen MagentaEins-Tarif haben.
Wie steht es generell um die Netzneutralität, wenn ein Anbieter mit solchen „Gratis“-Angeboten vorprescht?
Dies ist zumindest ein schwieriger Punkt, der noch mal dadurch unterstützt wird, dass eben nicht jeder Kunde das gleiche Gratis-Angebot buchen kann. Bezüglich der Netzneutralität sollte auch die Tatsache kritisch betrachtet werden, dass die Telekom die Qualität der Videos für Kunden der günstigeren Tarife künstlich reduziert. Normalerweise wird die Qualität des ausgelieferten Videos nämlich an die verfügbare Bandbreite eines Kunden angepasst.
Zusätzlich ist das Streaming-Angebot nur auf die angebundenen Partner begrenzt, wie beispielsweise Netflix, YouTube, Amazon Video und Apple Music. Nutzt der Verbraucher einen anderen Anbieter, hat er aktuell keinen Vorteil. Eine einfache Registrierung als neuer Partner ist, nach Aussagen der Telekom, jedoch möglich. Wichtig ist dabei, dass in Zukunft kein Anbieter von der Partnerschaft mit dem Streaming-Angebot diskriminiert werden darf.
Was empfehlen Sie Verbrauchern generell, den richtigen Handytarif zu finden?
Bei der Wahl des Handytarifs sind mittlerweile sehr viele Faktoren zu berücksichtigen. Hier sollte sich jeder Verbraucher seiner persönlichen Präferenzen klar werden und nicht einfach einen Tarif abschließen, der eventuell gerade im Angebot oder neu ist. Nutze ich das Smartphone lediglich zum Telefonieren und Nachrichten schreiben? Surfe ich regelmäßig im Internet oder bin ich viel unterwegs und möchte dort Musik hören und Filme schauen. Hier gibt es viele Unterschiede bei den Tarifen und der Verbraucher muss immer genau abwägen, was zu seinen tatsächlichen Bedürfnissen passt. Vor allem sollten Sie alle Konditionen des Tarifs prüfen, so dass ihnen bewusst ist, dass beispielsweise Zusatzkosten auf Sie zukommen oder wie im Fall der Telekom, das „unbegrenzte Streaming“ an vorhandenes Datenvolumen gekoppelt ist.