Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verteilt 630 Millionen an die Länder für den Breitband-Ausbau. Reicht das Geld?
Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Frequenzversteigerung hat Erlöse von über fünf Mrd. Euro erbracht. Die Digitale Dividende II ist ein Teil davon und hat ihrerseits ein Volumen von ca. 1, 3 Mrd. Euro. Dieser Betrag wird nach Abzug der Verwaltungs- und Umstellungskosten jeweils hälftig auf den Bund und die Länder aufgeteilt. Der Länderanteil beträgt insgesamt 626 Mio. Euro. Auf Niedersachsen entfallen 58, 3 Mio. Euro. Diese Mittel sollen nach den Vorstellungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Breitbandausbau im Niedersachsen eingebracht werden und damit den bisherigen Förderschwerpunkt Breitband fast verdoppeln.
Wie sieht es derzeit mit der Breitband-Versorgung in Ihrem Bundesland aus?
Die Grundversorgung mit 2 Mbit/s ist so gut wie flächendeckend gegeben: die Versorgung beträgt 99 % (der Gebäude in Niedersachsen). Mit 30 Mbit/s werden bereits 65 % der Gebäude versorgt während 50 Mbit/s für 60 % und 100 Mbit/s für 44 % der Gebäude verfügbar sind. Obwohl schon viel erreicht worden ist, sind auch in den kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Probleme gibt es oft in Gebieten, in denen sich der Breitband-Ausbau allein wirtschaftlich nicht lohnt. Wann ist mit einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen?
Wegen hoher Fixkosten steigen im Breitbandausbau die Anschlusskosten bei geringer Bevölkerungsdichte und großen Entfernungen stark an, während gleichzeitig die potenziellen Erträge eher sinken. Die Unternehmen investieren nur dort, wo ihrer Auffassung nach Investitionen rentabel sind. In der Regel ist das in Gebieten mit höherer und konzentrierter potenzieller Nachfrage der Fall. Dies steht einem flächendeckenden Breitbandausbau, insbesondere in Flächenländern wie Niedersachsen, im Wege. Das Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und sein Minister Olaf Lies gehen davon aus, dass wir spätestens 2020 eine flächendeckende Versorgung mit zumindest 30 Mbit/s, wahrscheinlich aber deutlich mehr erreicht haben werden.
Mit der Versteigerung gingen auch Entschädigungszahlungen beispielsweise für die Betreiber von drahtlosen Mikrofon-Anlagen einher. Wie sehr war Ihr Land davon betroffen?
Bei den von Ihnen genannten Entschädigungszahlungen handelt es sich um die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Altnutzer (Rundfunk und drahtlose Produktionsmittel) deren Möglichkeiten im Zusammenhang mit der digitalen Dividende II eingeschränkt worden sind. Hierfür ist der Bund und zwar das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur zuständig. Dies beabsichtigt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen mit der Abwicklung zu beauftragen.
Nach Medienberichten plant die CDU einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet einzuführen. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben?
Wenn man einen solchen Rechtsanspruch beschließt, dann muss man auch sagen wie er erfüllt werden soll. Dazu fehlt derzeit jede Aussage. Gerade weil Niedersachsen große Anstrengungen unternimmt um das Ziel der Landesregierung, den flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur zu erreichen, legen wir Wert darauf, keine unerfüllbaren Erwartungen zu wecken.