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Immer weniger Platz für Funkmikrofone

Sennheiser fordert Frequenzgarantien von der Politik

Norbert Hilbich, Director Spectrum Affairs bei Sennheiser electronic Quelle: Sennheiser Norbert Hilbich Director Spectrum Affairs bei Sennheiser electronic GmbH & Co. KG Sennheiser 10.05.2017
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Insbesondere bei größeren Veranstaltungen ist heute schon erkennbar, dass nicht mehr genügend freie Frequenzen für Funkmikrofone geben wird", sagt Norbert Hilbich, Director Spectrum Affairs bei Sennheiser electronic, mit Blick auf den immer enger werdenden Platz im Frequenzband. Bis 2019 wird es noch schlimmer.







Bei einigen Veranstaltungen haben die neuen DVB-T2-Signale den Einsatz von Funkmikrofonen gestört. Warum kam es zu diesen Störungen?
Die Störungen sind dadurch entstanden, dass die Nutzer der Funkmikrofone ihre Geräte nicht rechtzeitig auf neue Frequenzen umgestellt haben, die nicht von den DVB-T2 Sendern belegt werden. Viele wussten nichts von der Umstellung. Hier hätte eine Informationskampagne der Bundesnetzagentur helfen können. Sie weiß, dass viele in der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht über Frequenzspezialisten verfügen. Als Ansprechpartner für Verbraucherfragen und als bürgerfreundliche Behörde hätte sie die Nutzer informieren sollen. Dazu ist noch nicht zu spät, weil die Umstellung noch nicht abgeschlossen ist. Hilfreich wären Verbreitungskarten, wie sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Planung seiner Produktionen verwendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Funkmikrofonen um Sekundärnutzer handelt, die Störungen durch Primärnutzer hinnehmen müssen. Es gibt keinen primären und sekundären Verbraucher. Man darf nicht eine ganze Branche mit vielen kleinen Nutzern von wichtigen Informationen abhängen.

Bereits zuvor wurden Frequenzen für den Einsatz von Funkmikrofonen für den Mobilfunk freigegeben. Wie eng ist es im Frequenzband inzwischen?
Die Ursache für die Störungen sind die Versteigerungen der Frequenzen an den Mobilfunk im Rahmen der Digitalen Dividenden 1 und 2 und nicht die Einführung von DVB-T2 HD. Die TV-Veranstalter sind gezwungen nach dem 800 MHz-Band jetzt das 700 MHz-Band zu räumen. Das terrestrische Fernsehen und die Funkmikrofone haben dadurch rund 50 % ihres Spektrums verloren. In dem verbleibenden Bereich 470 - 694 MHz ballen sich jetzt TV-Sender. Für die drahtlosen Mikrofone gibt es kaum noch Lücken. In manchen Gebieten gibt es nur noch vier freie TV-Kanäle. Dies führt unweigerlich zu Einschränkungen bei Produktionen. Dies wird sich bis 2019 nochmals verschlimmern, wenn alle TV-Sender das 700 MHz-Band verlassen haben. Leider hat es die Politik versäumt, geeignete Ersatzfrequenzen auszuweisen. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen ist heute schon erkennbar, dass nicht mehr genügend freie Frequenzen für Funkmikrofone geben wird. Spätestens dann wird das Ausmaß der einseitigen Ausrichtung der Frequenzpolitik an den Interessen des Mobilfunks und zu Lasten der Kultur- und Kreativwirtschaft deutlich.

Sehen Sie Bedarf nach neuen Kapazitäten – und woher könnten diese kommen?
Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Rahmen von ETSI Arbeitsgruppen wurden neue Frequenzbereiche identifiziert in denen eine gemeinsame Nutzung mit den vorhandenen Primärnutzern möglich ist. Diese Frequenzen liegen im L-Band, im Bereich zwischen 1 und 2 GHz. Dort stehen mehrere Bänder zur Verfügung. Die Nutzer müssen sich daran gewöhnen in Zukunft in unterschiedlichen Bereichen aktiv zu sein. Aber eines ist klar: Dies ist kein gleichwertiger Ersatz für die verlorenen Frequenzen.

Welche Forderung haben Sie an Politik und Regulierungsbehörden?
Die Kultur- und Kreativindustrie sind die Hauptnutzer von Funkmikrofonen. Diese Industrie ist ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor, dessen Aktivitäten ohne Funkmikrofone nicht denkbar sind. Industrie braucht Verlässlichkeit für Investitionen. Diese muss die Politik schaffen. Der Bund muss sicherstellen, dass der Bereich 470 - 694 MHz nicht auch noch an den Mobilfunk versteigert wird. Außerdem muss er die Frequenzbereiche des L-Bandes langfristig garantieren und rechtlich absichern. Von den Regulierungsbehörden wünschen wir dazu eine Allgemeinverfügung wie es das 800 MHz Band war.

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