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Kommunen brauchen für E-Government das nötige Geld

Wie München seine Verwaltung digital aufstellt

Dr. Daniela Rothenhöfer, Hauptabteilungsleitung IT-Strategie und IT-Steuerung / IT-Controlling der Landeshauptstadt München Quelle: Landeshauptstadt München Dr. Daniela Rothenhöfer Hauptabteilungsleiterin Landeshauptstadt München 22.09.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Für effizientes E-Government "brauchen die Kommunen Unterstützung mit den entsprechenden technischen Infrastrukturen", sagt die Münchner IT-Verantwortliche Dr. Daniela Rothenhöfer. Sie wünscht sich verpflichtende gesetzliche Vorgaben.







Nach einer aktuellen Studie ließen sich durch IT-Lösungen in der Verwaltung bei verschiedenen Prozessen bis zu 70 % der Kosten einsparen. Woran hakt es bei der Einführung eines effizienten E-Governments aus Ihrer Sicht?
Studien sind natürlich immer interessant für die strategische Positionierung, aber sie gehen doch im Allgemeinen von der Theorie aus. Die Realität verhält sich aber nicht wie ein optimales Modell. In der Realität gibt es gewachsene Abläufe und Verfahren. Dazu kommen auf kommunaler, auf Landesebene und im Bund komplexe Rahmenbedingungen. Um die Ziele solcher Studien zu erreichen, müssten viele technische und organisatorische Veränderungen gleichzeitig bewerkstelligt werden. Das ist ein nicht so einfaches Veränderungsvorhaben.

Die Studie schlägt die Entwicklung modular aufgebauter und kompatibler E-Government-Angebote vor. Wie lässt sich das bei der föderalen Struktur in Deutschland umsetzen?
Das ist ein spannender Punkt. In Bayern gehen wir das gerade an. Der Freistaat hat das Bayern-Portal aufgelegt. Auf diesem Bürgerportal können die Kommunen bestimmte Basisdienste kostenfrei nutzen. Ich denke so einen Weg muss es geben. Denn letztlich erledigen die Bürger die meisten Behördengänge vor Ort in der Kommune. Da brauchen die Kommunen Unterstützung mit den entsprechenden technischen Infrastrukturen. Das muss zwischen den einzelnen Ebenen ausgehandelt werden.

Gefordert wird die Einmalerhebung von Daten und deren Wiederverwendung mit Zustimmung des Betroffenen. Wie lässt sich der Datenschutz sicherstellen?
Wenn die Betroffenen zustimmen und wissen, was mit ihren Daten passiert, ist das ja im Sinne des Datenschutzes möglich. Ich bin keine Datenschutzexpertin, aber klar ist, dass die Entscheidung über die Daten beim Bürger liegen muss und dass es Transparenz und Widerspruchsmöglichkeiten gibt.

Es gibt in Deutschland bereits ein E-Government-Gesetz. Dazu gibt es Landes- und Kommunalvorschriften. Welche Änderungen am Rechtsrahmen würden Sie sich noch wünschen?
Wenn ich wirklich eine Vision formulieren dürfte, dann würde ich mir bestimmte Dinge als verpflichtend wünschen. Zum Beispiel sollte es nicht nur die Möglichkeit geben, auf Schriftformerfordernisse zu verzichten, sondern die Verpflichtung. Sonst gibt es immer nur Angebote, aber keinen echten Fortschritt. Für diesen brauchen die Kommunen allerdings auch die nötigen Finanzmittel.

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