Meinungsbarometer: Die ARD gibt gut 70 Prozent ihres gesamten Sportrechte-Etats für den Fußball aus. Ist ein solcher Prozentsatz noch verhältnismäßig und müssen die Fußball-Etats im Sinne einer vielfältigen Sportberichterstattung wieder gesenkt werden?
Saage: Der MDR-Rundfunkrat ist der Ansicht, dass die Gesamtsituation beim Erwerb der Sportrechte unausgewogen ist. Daher richten wir als Aufsichtsgremium des MDR nun eine Bitte an die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD (GVK). Sie soll mit darauf hinwirken, dass die Gesamtkosten für die Fußballberichterstattung – dies meint Rechte und Produktion - nicht die Budgets für die Berichterstattung über andere Sportarten schmälern. Sie sollen auch andere Programmbereiche und Genres nicht einschränken. Auch wollen wir erreichen, dass der Fußballrechteetat unter Berücksichtigung allgemeiner Einsparzwänge langfristig reduziert wird.
Der MDR will jetzt eine Diskussion über die seiner Meinung nach zu teure Fußballberichterstattung anschieben. Mit welchen konkreten Ideen will der MDR-Rundfunkrat dabei vorangehen?
Wir gehen auf die GVK mit verschiedenen Anregungen zu. Sie könnte ein juristisch geprüftes Modell erarbeiten, das differenziert nach Sport- und Nicht-Sportjahren finanzielle Obergrenzen für die Gesamtkosten für die Sportausgaben für das ERSTE festlegt. Eine Überschreitung des Etats sollte der Zustimmung der Gremien bedürfen. Weiterhin sollte die GVK auch thematisieren, wie eine umfangreichere und niveauvolle Darstellung der Breite des Sports im ERSTEN weiter befördert werden kann. Auch regen wir an, dass geprüft wird, ob man das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung öfter in Anspruch nehmen kann. Es muss nicht immer eine teure Komplett-Übertragung sein. Falls bestimmte Sportrechte nicht mehr erworben werden oder werden können – wie zum Beispiel im jüngsten Fall der Übertragungsrechte der Qualifikationsspiele der DFB-Elf für die Fußball-EM 2016 sowie die Fußball-WM 2018 - sollte geprüft werden, ob und wie die dafür zunächst vorgesehenen Mittel für andere Sportarten und Berichterstattung darüber eingesetzt werden können.
In diesem Zusammenhang fordern Sie von der ARD, dass künftig Livestreams den Sportverbänden zur nichtkommerziellen Verbreitung zur Verfügung gestellt werden sollen. Was steckt hinter dieser Forderung?
Zum einen finden wir, dass die web-exklusiven Livestreams, also Übertragungen von Sportereignissen auf den Internetseiten des MDR und an anderen Stellen in der ARD, eine sinnvolle Sache sind – vor allem auch dann, wenn dadurch Wettkämpfe aus Sportarten transportiert werden, die bisher eher unterrepräsentiert sind. Diesen Aspekt gilt es zu stärken, auch in der Fernsehberichterstattung. Kleinere Sportverbände, die ja die Übertragungsrechte an die ARD abgeben, sollten solche Livestreams im Internet für sich mit nutzen können. Auf diese Weise kann Sport auch populärer werden.
Sollte es im digitalen Zeitalter innerhalb der ARD ein fest institutionalisiertes Gremium für die Fragen der Sportrechteverwertung geben und stünde der MDR als „Ausrichter“ dafür bereit?
Zunächst empfehlen wir, im Turnus von drei Jahren die Praxis und die Entwicklung der Sportrechte und Sportberichterstattung auf einer gemeinsamen Konferenz der Anstalten, Gremien und Sportverbände zu diskutieren. Wir hoffen, dass die Gremienvorsitzenden der ARD unsere Anregungen in ihre Beratungen einfließen lassen. Der MDR-Rundfunkrat wird sich jederzeit aktiv an dieser Debatte beteiligen.