Die wesentlichen Player auf dem Markt der Sendernetze wollen laut einer „Frankfurter Erklärung“ auch nach dem Rückzug der Media Broadcast für einen diskriminierungsfreien Zugang zur bundesweiten UKW-Infrastruktur sorgen. Welche Gefahr droht den Sendern – und damit den Hörern?
Beim Wechsel des Senderbetreibers müssen Sendeausfälle auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Unklare Regelungen oder Vereinbarungen zu Mieten und Mitbenutzungen oder gar überhöhte Mietpreisforderungen könnten hier langanhaltende Sendepausen verursachen. Die Veranstalter haben sich daher untereinander versichert, dass bei Antennen mit Mehrfachnutzung gegenseitig ein diskriminierungsfreier Zugang gewährt wird, da in der ersten Runde ja nur einer der Nutzer die Infrastruktur kaufen kann. Wichtig ist, dass alles unternommen wird, damit es in diesem Prozess nicht zu Ausstrahlungsunterbrechungen kommt.
Die Erklärung steht unter einem kartellrechtlichen Vorbehalt. Wieviel Markt kann es bei der UKW-Verbreitung überhaupt geben?
Derzeit verbreiten verschiedene Unternehmen und die Landesrundfunkanstalten UKW-Hörfunkprogramme auf mehr als 2700 Frequenzen an etwa 1000 Standorten. Ein Markt ist also unzweifelhaft vorhanden. An vielen Standorten werden über eine Antenne mehrere Programmsignale abgestrahlt. Dass in die „Frankfurter Erklärung“ ein kartellrechtlicher Vorbehalt aufgenommen wurde, ist angesichts der Ankündigung einer ggf. marktrelevanten Absprache nachvollziehbar.
Wie sollte das Verfahren zur Vergabe der Media-Broadcast-Infrastruktur aus Ihrer Sicht laufen?
Der Verkauf eines Teils des Anlagevermögens der Media Broadcast unterliegt zumindest keinen rundfunkrechtlichen Vorbehalten. Die Landesmedienanstalten werden gleichwohl den Verkaufsprozess aufmerksam begleiten. Für die Aufrechterhaltung eines vielfältigen UKW-Programmangebots halte ich es für wünschenswert, die in der Auktion zu veräußernden Infrastrukturen in landesweiten Losen zu bündeln und nicht getrennt anzubieten. Hier werden sich die Medienanstalten intensiv in den Prozess einbringen.
Nebenbei: wenig hilfreich ist auch der Zeitdruck, der hier seitens des Verkäufers aufgebaut wird. Die potenziellen Käufer haben für das laufende Jahr ja feste Budgets, die eine solche Akquise gar nicht umfassen. Etwas mehr Gelassenheit im Prozess täte da vermutlich allen Seiten ganz gut.
Lohnt es sich angesichts der fortschreitenden Digitalisierung überhaupt noch, sich im Markt der UKW-Netzen zu engagieren?
Bislang gibt es in Deutschland keinen einheitlichen Abschalttermin für UKW. Selbst der zuletzt diskutierte Termin Ende 2025 ist kein Konsens. Auf der anderen Seite ist aber ebenfalls klar: auch in Deutschland wird der analoge Hörfunk nicht bis in alle Ewigkeit weiterfunken. Hörfunkprogramme werden aber zumindest noch einige Jahre auch über UKW verbreitet. Darüber hinaus: auch wenn neue Sender nur noch punktuell errichtet werden, sind Ersatzinvestitionen, Betrieb und Wartung doch weiter notwendig. Letztendlich aber müssen die Unternehmen die Frage des „Lohnens“ selbst bewerten. Aus der „Frankfurter Erklärung“ wird aber gerade deutlich, dass es offenkundig ein Interesse an einem wirtschaftlichen Engagement gibt.