Welche Vor- oder Nachteile hat der Einsatz von Drohnen bei der flächendeckenden Versorgung mit hyperschnellem Internet?
Auf den ersten Blick bietet ein Internetzugang per Drohne viele Vorteile. Hindernisse, wie wir sie heute beim Breitbandausbau vorfinden, gäbe es schlicht nicht: Straßenbauarbeiten für die Verlegung von Glasfaserkabeln würden überflüssig werden. Die Probleme beim Anschluss auf der letzten Meile würden wegfallen – es wäre nicht mehr nötig, die alten Kupferleitungen durch Glasfaser oder durch unzulängliche und wettbewerbsfeindliche Hilfstechnologien wie VDSL2-Vectoring zu ersetzen.
Außerdem könnten auf diese Weise selbst entlegene Regionen oder Entwicklungsländer, die bislang gar nicht oder nur in geringem Maße an das Internet angeschlossen sind, flächendeckend mit ultraschnellen Netzzugängen ausgestattet werden. Auch mit Blick auf die Netzneutralität wäre eine solche drahtlose Versorgung vorteilhaft. Das Breitbandkonzept der Bundesregierung sieht bislang einen marktgetriebenen Ausbau vor. Es soll also vor allem Sache der Telekommunikationsunternehmen sein, in Deutschland für eine vollständige Abdeckung mit schnellem Internet zu sorgen. Im Gegenzug war die Bundesregierung bereit, sich auf EU-Ebene für die Einführung eines Zwei-Klassen-Netzes und damit für die Erosion der Netzneutralität einzusetzen. Diese Verknüpfung würde bei einer Versorgung mit Internet per Drohne wegfallen und so einem weiteren Abbau der Netzneutralität entgegenwirken.
Allerdings gibt es auch Nachteile. Als Netzanbieter wäre Google nicht mehr nur Online-Dienst, sondern zugleich auch Access-Provider. Sämtliche Datenströme, auch solche von und zu konkurrierenden Online-Diensten, würden über Infrastruktur von Google laufen. Damit würde Google noch weitaus mehr Nutzerdaten anhäufen können als bisher und noch weitaus umfassendere Einblicke in Surfverhalten, Interessen und Persönlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer erhalten.
Was bedeuten die Pläne für die deutschen Internet-Provider?
Die Pläne setzen deutsche Provider einem enormen Innovationsdruck aus, da Internet per Drohne deutlich billiger in die Fläche zu bringen wäre als über die bislang üblichen Anschlüsse. Zwar arbeiten auch deutsche Provider an der 5G-Technologie, allerdings müssten sie viel mehr Sendemasten als bisher aufstellen und sie alle mit Glasfaseranschlüssen versorgen.
Gerade in schlecht erschlossenen Räumen ist dies für klassische Provider wenig attraktiv. Da selbst große Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom zudem nicht über die Investitions- und Forschungsmittel von Google verfügen, wird es schwer, wenn nicht gar unmöglich werden, echte Konkurrenzangebote an den Markt zu bringen. Das könnte dazu führen, dass Google langfristig ein Monopol für die Versorgung mit schnellem Internet erwirbt.
Welche Auswirkungen hätten die Vorhaben in einer flächendeckenden Ausbaustufe - etwa auf den Luftverkehr oder den Platz in den Frequenzbändern?
Luftverkehr findet typischerweise in Flughöhen bis maximal 15 km statt. Googles Drohnen sollen in Höhen um die 20 km unterwegs sein. Direkte Konflikte dürfte es daher eher selten geben, etwa wenn es – wie im Mai 2015 im Fall einer Testdrohne – zum Absturz kommt. Was die Frequenzbänder angeht, so benötigt die 5G-Technologie einen sehr breiten, zusammenhängenden Frequenzraum, der zurzeit noch nicht definiert ist. Hier werden neue Frequenzversteigerungen erforderlich werden, vermutlich oberhalb des bislang im Mobilfunk bevorzugten Bereichs bis 6 GHz.
Mit welchen rechtlichen Hürden hätte ein Anbieter in Deutschland zu rechnen?
Für die gewerbliche Nutzung einer Drohne braucht der Betreiber eine Haftpflichtversicherung sowie eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrbehörde. Unbemannte Luftfahrtsysteme sind in Deutschland zudem grundsätzlich verboten, wenn ihre Gesamtmasse mehr als 25 kg beträgt oder der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt.