Nur wenige Bürger nutzen die Möglichkeit, sich mit ihrem Personalausweis auch elektronisch identifizieren zu lassen. Warum ist nach Ihrer Einschätzung so?
Der elektronische Personalausweis wurde bereits am 1. Januar 2010 eingeführt. Die Nutzung der eID-Funktion bleibt bis heute deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür sind vielfältig. So musste die Inhaberin oder der Inhaber eines neuen Ausweises der Freischaltung der eID-Funktion zustimmen. Für viele war jedoch kein echter Mehrwert der Funktion erkennbar, was nicht zuletzt am geringen Angebot an Akzeptanzstellen in Behörden oder in Unternehmen lag. Dem gegenüber standen zusätzliche Kosten für ein Lesegerät. Eine wirklich nutzerfreundliche Anwendung auf mobilen Endgeräten fehlte lange. Und nicht zu vergessen: Es mangelte an guter Öffentlichkeitsarbeit.
Die eID-Funktion soll künftig automatisch aktiviert werden. Kann ein Gesetz der ungeliebten Funktion zum Durchbruch verhelfen?
Die automatische Aktivierung allein wird der eID-Funktion sicher nicht zum Durchbruch verhelfen. Bereits jetzt ist diese ja in 30 Prozent der neuen Ausweise aktiviert, ohne dass es zu einem vergleichbaren Anstieg der Nutzerzahlen kam. Wichtig ist, dass es genügend Einsatzmöglichkeiten gibt. In Sachsen können Studenten etwa mit der eID Bafög beantragen, das Abmelden seines Autos funktioniert auch schon mit dem Ausweis. Aber insgesamt ist das noch viel zu wenig. Zudem braucht es ein Entgegenkommen der Wirtschaft, etwa NFC-Schnittstellen auf Smartphones freizugeben, um dort die Ausweisdaten ohne zusätzlichen Kartenleser einlesen zu können.
Datenschützer haben grundsätzliche Bedenken gegenüber der eID geäußert. Wie sehen Sie das?
Ich halte die eID des Personalausweises für deutlich sicherer als etwa eine Autorisierung, bei der ich meine E-Mail-Adresse und ein Passwort im Internet eingeben muss. Bei einer Anhörung im Bundestag hat uns die überwiegende Zahl der Experten bestätigt, dass es sich bei der eID um eines der sichersten Identifizierungsinstrumente mit dem höchsten Datenschutz-Niveau weltweit handelt. Und wer partout die eID nicht haben will, braucht lediglich diesen Wunsch bei der ausstellenden Behörde kundtun. Das geht auch per Telefon.
Im Zuge der Gesetzesnovelle sollen Geheimdienste ab 2021 automatisierten Zugriff auf einzelne Daten erhalten. Wie bewerten Sie das?
Die Möglichkeit, dass Sicherheitsbehörde und Nachrichtendienste gespeicherte Lichtbilder von Ausweisen abrufen können, besteht bereits jetzt nach einem entsprechenden Antrag. Dieser kann aber nur zu den Öffnungszeiten der zuständigen Ausweisbehörde bearbeitet werden. Gerade in Zeiten anhaltenden Terrorgefahr könnte dies im entscheidenden Moment zu erheblichem Zeitverzug führen. Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns im Zweifel aber auch eine Beibehaltung er aktuellen Rechtslage vorstellen könne, wir erkennen aber mit er nun gefundenen Kompromisslösung das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sowie die stark veränderte Sicherheitslage an.