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NABU-Test offenbart Schwächen bei Umsetzung des Elektroschrottgesetzes

Was für eine bessere Sammelquoten geschehen müsste

Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik, NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. Quelle: NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. Sascha Roth Referent für Umweltpolitik NABU - Naturschutzbund Deutschland 25.08.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Verweise auf kommunale Sammelstellen, das Angebot kostenpflichtiger Rücknahme - bei einem Test des NABU schienen die Regeln des ElektroG beim Handel noch nicht angekommen zu sein. Das müsse sich ändern, sagt NABU-Experte Sascha Roth, sonst "werden weiterhin viele Altgeräte den falschen Weg im Restmüll finden".







Die Übergangsregelungen für das ElektroG sind ausgelaufen. Wie schätzen Sie die bislang erfolgte Umsetzung ein?
Die gängige Rücknahmepraxis für Altgeräte beim stationären und Online-Handel sehe ich kritisch. Der NABU hat bei einzelnen Großhändlern die Rücknahme getestet. Bei Verkäufern und Kundendiensten scheinen auf die neuen Regeln nicht angekommen zu sein: Teils bieten die Unternehmen eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale Sammelstellen verwiesen. Und in einigen Fällen findet man - auch nach längerer Recherche - keinerlei Informationen zu Rückgabemöglichkeiten. Bei Testanrufen konnte kein Kundendienst Auskunft darüber geben, wie Altgeräte künftig beim Händler zurückgegeben werden können. Wenn der Kunde aber nicht einfach erfährt, wie und wo er seine Altgeräte bequem und unkompliziert abgeben kann, oder wenn er widersprüchliche Informationen vom Handel erhält, werden weiterhin viele Altgeräte den falschen Weg im Restmüll finden.

Das ElektroG gilt für Händler mit Lager, Versand- und Verkaufsflächen ab 400 qm. Sehen Sie hier noch Änderungsbedarf?
Das Gesetz geht uns hier nicht weit genug, weil damit vor allem umsatzstarke Lebensmittelhändler wie Aldi oder Lidl außen vor bleiben. Diese verkaufen Laptops, Tablets und Co. als Aktionsware, müssen sich aber keine Rücknahmeverpflichtungen für Altgeräte einhalten. Dabei wäre gerade hier die Rückgabe für die Verbraucher besonders einfach und in den Alltag integrierbar. Außerdem wären entsprechende Lagerflächen vorhanden. Des Weiteren sprechen wir uns für eine kleinere Mindestfläche für Elektro(nik)geräte ab 100 qm als Geltungsbereich aus, denn damit würden mehr Händler in die Pflicht genommen und die Rückgabe für den Kunden entsprechend erleichtert.

Kleingeräte müssen Händler auch dann zurücknehmen, wenn der Verbraucher kein Neugerät gekauft hat. Wie hat sich diese Regelung in der Testphase bewährt?
Auch bei Kleingeräten sieht die Lage nicht besser als oben beschrieben aus. Der Gesetzgeber hat hier eine relativ willkürliche Grenze von 25 cm Kantenlänge für Altgeräte gezogen, die ohne Neukauf rückgegeben werden können. Nun wird wohl nur in den seltensten Fällen genau mit dem Maßband nachgemessen, aber den Verbraucher verunsichert das und er kann nur auf Kulanz hoffen, wenn er sein altes 15 Zoll-Laptop abgeben will. Problematisch ist dabei auch, dass der Handel die Rücknahmemöglichkeiten beim Kunden nicht stärker bewirbt und damit Aufmerksamkeit schafft.

Kritiker des Gesetzes beklagen den bürokratischen Aufwand für den Händler. Wie stehen Sie dazu?
Tatsache ist doch, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Elektroschrott so gut es geht zu vermeiden, ihn bestmöglich zu sammeln und so hochwertig wie möglich zu verwerten. Altgeräte nur auf den kommunalen Sammelstellen zu erfassen, greift dabei zu kurz, wie wir an den niedrigen Altgeräte-Sammelquoten von ca. 40 Prozent sehen. Verbraucherfreundlich und damit von Erfolg geprägt wird die Sammlung erst, wenn Händler und Hersteller einbezogen werden. Am Handel mit Elektrogeräten verdient man gutes Geld. Es ist daher nur folgerichtig, dass man die Händler entsprechend auch an den Sammel- und Entsorgungskosten beteiligt.

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