Nach dem Entwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag dürfen neue Sportwetten-Anbieter an den Markt – wie bewerten Sie diese Öffnung?
Die Aufhebung der Höchstbegrenzung für Sportwetterlaubnisse – bislang war die Anzahl auf 20 Konzessionen begrenzt – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings wird das Sportwetten-Monopol damit nicht abgeschafft, sondern nur für die Dauer einer „Experimentierphase“ suspendiert. Die Marktöffnung für Sportwettenanbieter bleibt so auch in ihrer Dauerhaftigkeit nicht hinreichend berechnen- und vorhersehbar. Insbesondere ist zu beanstanden, dass die materiell-rechtlichen Beschränkungen, wie Einsatzlimits oder Beschränkungen des Wettprogramms, unreflektiert aufrechterhalten bleiben sollen. Ebenso wird die geänderte Marktrealität bei einer unbegrenzten Öffnung nicht berücksichtigt.
Politiker und Experten fordern eine bundesweite Glücksspiel-Aufsicht. Wie sollte diese ausgestaltet sein?
Wesentlich ist, dass die Aufsichtsbehörde unabhängig agiert. Es sollten sowohl Experten von privaten, als auch staatlichen Anbietern beziehungsweise deren Interessensvertretungen sowie Spielerschutzorganisationen und Institutionen zur Vermeidung von Spielmanipulationen vertreten sein.
Die deutschen Regeln müssen vor dem EU-Recht bestehen. Wie schätzen Sie den Entwurf dahingehend ein?
Der Entwurf stellt ebenfalls nur eine „mininalinvasive“ Änderung dar. Die von der EU-Kommission und den deutschen Höchstgerichten festgestellten Mängel werden damit nur zum Teil beseitigt. Es bleibt insgesamt eine inkohärente Regelung von Glücksspielen, insbesondere durch das Verbot von Online-Casino und Pokerspielen, bestehen! Diese Inkohärenz wurde von der EU-Kommission erst im Februar bestätigt. Es wird kritisiert, dass die Bundesländer bislang keine belastbaren Daten vorgelegt haben, die höhere Risiken von derartigen Spielen belegen und somit ein Verbot rechtfertigen würden.
Weiters bemängelt die EU-Kommission die bestehende Benachteiligung der Bewerber, die sich nicht für eine der 20 Konzessionen beworben hatten und vom Erhalt einer vorläufigen Erlaubnis ohne rechtfertigenden Grund ausgeschlossen werden. Damit werden weitere Rechtsstreitigkeiten provoziert. Ich rechne nicht damit, dass der zweite Glücksspielstaatsvertrag in der gegenwärtigen Fassung den strengen Vorgaben des Unionsrechts standhalten wird. Es bedarf daher dringend einer Neuregelung des gesamten Glücksspielmarktes! Hessen hat bereits im Vorjahr einen Gesetzesentwurf präsentiert, der allen Beteiligten einen fairen Marktzugang ermöglichen und den Vorgaben des Unionsrechts standhalten würde. Nur ein Lizensierungsmodell, sowohl für Sportwetten als auch Casinoprodukten, könnte dauerhaft eine Rechtssicherheit in Deutschland gewährleisten.
Langfristig könnten Begrenzungen für die Anzahl der Wett-Anbieter gänzlich fallen. Welche Marktentwicklungen erwarten Sie für diesen Fall?
Der Online-Sportwetten und Online-Gaming floriert seit Jahren und wird auch in der Zukunft weiterwachsen, unabhängig davon, ob Begrenzungen aufgehoben werden oder nicht. Der Markt konzentriert sich dabei zunehmend auf die bekannten Marken. Nur wer sich bereits eine starke Brand aufgebaut hat, kann in der Zukunft auf diesem heiß umkämpften Markt erfolgreich bestehen. Deshalb investieren wir seit Jahren enorme Summen in unsere Markenbekanntheit.