Bundesminister Dobrindt möchte mit einer neuen Verordnung die Chancen der Drohen-Technologie fördern und zugleich die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre verbessern. Schafft der vorliegende Entwurf aus Ihrer Sicht diesen Spagat?
Die Zahl der Drohnen im deutschen Luftraum ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, ungefähr 400.000 dieser unbemannten Luftfahrtsysteme aus sind nach unseren Schätzungen am Himmel über uns unterwegs. Als Flugsicherung sind wir verantwortlich für die Sicherheit im Luftraum und müssen daher diese neuen Luftverkehrsteilnehmer im Auge behalten. Das ist in der täglichen Arbeit unserer Lotsen aber schwer, denn Drohnen sind auf den Radarbildschirmen nicht sichtbar. Und die Zahl der Sichtungen von Drohnen in Lufträumen, in denen sie nicht unterwegs sein dürfen, ist von 15 im Jahr 2015 auf 64 im Jahr 2016 angestiegen. Das können wir nicht ignorieren.
Gleichzeitig wissen wir, dass man neuen Technologien nicht mit Verboten begegnen kann. Es gilt vielmehr, diese neuen Teilnehmer am Luftverkehr sicher und fair zu integrieren. Dass der Gesetzgeber nun diesem hochdynamischen Markt folgend eine neue Verordnung entworfen hat, begrüßen wir als Flugsicherung ausdrücklich. Die neuen Regeln sind ein hervorragender erster Schritt, sie schaffen Rechtssicherheit zu wichtigen Aspekten.
Für den Betrieb der Drohnen werden nach verschiedenen Gewichtsklassen verschiedene hohe Anforderungen formuliert. Wie bewerten Sie das?
Das Spektrum der unbemannten Luftfahrtsysteme ist sehr groß und reicht von kleinen, spielzeugartigen Drohnen bis hin zu sehr leistungsfähigen Modellen. Die Idee, dieser Heterogenität mit einem abgestuften Führschein zu begegnen, ist sehr klug und auf jeden Fall angemessen. Bei unseren Überlegungen gehen wir von einer weitgehenden Unkenntnis der Drohnenpiloten aus: Sie müssen sich vor dem Flug mit Fragen der Luftraumstruktur befassen, Luftrecht kennenlernen, Luftfahrtkarten lesen und richtig deuten können – alles dies ist nötig, um sich sicher im Luftraum zu bewegen. Wir leben in einem Land, in dem Kinder schon im Grundschulalter einen Fahrradführerschein erwerben, um sich sicher auf den Straßen zu bewegen. Warum sollte dies nicht erst recht für ein sicheres Miteinander am Himmel gelten?
Die wichtigsten Regeln gelten erst für Fluggeräte ab 250 Gramm. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, die von leichteren Geräten für Sicherheit und Privatsphäre ausgeht?
Aus heutiger Sicht scheint die Grenze von 250 Gramm tatsächlich sinnvoll zu sein. Bei leichteren Drohnen geht man von einem eher spielzeughaften Charakter aus, die deutlich weniger Gefahren birgt als größere Modelle. Wir denken aber, dass sich mit Entwicklung neuer Technologien auch diese Einschätzung möglicherweise verändern kann.
Welche Regelungen sollten unbedingt noch in der Verordnung stehen? (bzw. welche auf gar keinem Fall?)
Auf unserer Agenda steht nach wie vor das Thema „Registrierung“. Sie würde zum einen eine weitere Verbesserung der Rechtssicherheit im Schadensfall bringen – andererseits auch Mehrwerte der Flugsicherung ermöglichen: Nur wer als Drohnenbesitzer bekannt ist, kann mit immer aktuellen Informationen versorgt werden – eine echte win-win-Situation also. Wir sind optimistisch, dass denjenigen Organisationen, die für die Sicherheit verantwortlich sind, ein angemessener Umgang mit der Drohnentechnologie gelingt: Denn Drohnen sind nicht gefährlich, wenn man sie vernünftig einsetzt.