Cultural Commons Collecting Society (C3S) will noch in diesem Jahr einen Antrag auf Zulassung als Verwertungsgesellschaft stellen. Inwieweit braucht es eine Alternative zur Gema?
Die Gema hat bis heute ein Monopol auf das Inkasso und die Ausschüttung von Urheberrechts -Lizenzen/Tantiemen für Komponisten, Texter und Arrangeure. Dieses Monopol hat dazu geführt, dass sich die GEMA in vielen Bereichen in der Vergangenheit völlig unkritisch zum Nachteil der Urheber entwickelt hat. Eine zweite Inkasso-Gesellschaft für Urheber kann dazu beitragen, dass sich die GEMA zum einen in den verschiedenen Inkasso- und Ausschüttungsbereichen korrigiert und zum anderen die Urheber die berechtigte Möglichkeit haben, in diesem Verwertungsbereich zwischen Alternativen wählen zu können.
Für die Zulassung muss die C3S ihre Wirtschaftlichkeit nachweisen, vor der Zulassung darf sie aber keine Rechte verwerten. Wie geht das zusammen?
Das Deutsche Patentamt als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften erwartet, dass eine zukünftige neue Urheberrechtsgesellschaft vor ihrer Zulassung über genügend Kapital und Mitarbeiter/innen verfügt.
Die Gema hat ein komplexes Ausschüttungssystem, das nach Mitgliedstatuts, Art der Musik und verschiedenen anderen Kriterien unterscheidet. Wie könnte oder sollte eine neue VG die Einnahmen verteilen?
Eine neue Verwertungsgesellschaft für den Bereich der Musikurheber sollte über eine einheitliche und transparente Inkasso- und Ausschüttungsstruktur verfügen.
Die C3S will auch will auch Titel unter Creative-Commons-Lizenzen aufnehmen. Wie bewerten Sie das?
Ich empfinde es als richtig und gut, wenn die C3S als zukünftige Verwertungsgesellschaft für Musikurheber neue Wege geht und auch Titel unter Creative- Commons- Lizenzen aufnimmt.