Der Bundestag hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Was ändert sich für den Urlauber?
Neu ist, dass Urlauberinnen und Urlauber jetzt in der gesamten EU mehr Rechte haben. Die Änderungen sind notwendig, da viele von uns ihre Reisen im Reisebüro oder im Internet selbst zusammenstellen - also keine Pauschalreise wollen. Ein Beispiel: Sie wollen verreisen und buchen einzelne Bausteine Ihrer Reise, also Flug, Hotel und einen Mietwagen bei unterschiedlichen Veranstaltern. Das neue Gesetz ermöglicht es, Ihre Reise über die neue Kategorie „verbundene Reiseleistung“ abzusichern.
Für Reisevermittler bedeutet das, dass sie mehr Informationspflichten gegenüber den Kundinnen und Kunden haben. Außerdem sind die Vermittler dazu verpflichtet, die Zahlungen der Kundinnen und Kunden, die sie selbst erhalten, gegen eine mögliche Insolvenz zu versichern. Der Vermittler muss die Rückbeförderungsmöglichkeiten des Reisenden gewährleisten. Zusätzlich haben Reisende künftig zwei Jahre Zeit, um Mängel bei einer Reise anzuzeigen. Der bisherige Zeitraum von einem Monat war für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu knapp.
Neu ist für die Kundinnen und Kunden auch, dass sie jetzt zwischen dem Beratungsgespräch und dem Buchungsvorgang ein oder mehrere Formulare unterschreiben müssen. Mit diesen Formularen erklären sie, ob sie eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung buchen wollen. Damit wird klargestellt, welche Rechte und Pflichten die Urlauberinnen und Urlauber bzw. das Reisebüro haben. Dazu muss man sagen, dass sich viele Reisebüros auch jetzt schon bestätigen lassen, ob sie eine Reiseleistung vermitteln oder selbst als Veranstalter tätig sind.
Einzelne Regeln stärken Verbraucherrechte gegenüber dem bisherigen deutschen Recht, andere nicht. Gewinnt der Verbraucher unterm Strich?
Der große Vorteil ist, dass für Online-Buchungen von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen die gleichen Verbraucherrechte gelten wie für die Buchungen im Reisebüro. Das sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen den Reisebüros und den Onlinern.
Ganz ehrlich, mich persönlich ärgert es, dass CDU/CSU nicht bereit sind alle Tagesreisen in das Gesetz zu binden. So fallen ab Juli 2018 nur Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro unter das Reiserecht. Ich selbst habe mich für einen niedrigeren Wert von 75 Euro eingesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass Tagesreisen im ursprünglichen Entwurf überhaupt nicht enthalten waren, erscheint mir der nun erreichte Kompromiss vorerst vertretbar. So sind Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest bei teuren Tagesreisen besser abgesichert und haben Erstattungsansprüche.
Leider ist es auch nicht gelungen, aus der bisherigen Rechtsprechung zu Reiseeinzelleistungen eine gesetzliche Regelung zu formulieren. Das bedeutet, dass die Buchung eines Ferienhauses alleine nicht mehr ausreicht, um über das Pauschalreiserecht abgesichert zu sein. Eine Einigung an dieser Stelle hätte eine sinnvolle Stärkung des Verbraucherschutzes dargestellt. Wir konnten aber erreichen, dass die Bundesregierung gebeten wird, die Marktentwicklung zu beobachten, um Missstände aufzudecken sowie hierüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu berichten.
Ein dritter Punkt, der immer wieder kritisch betrachtet wird, sind nachträgliche Veränderungen des Reisepreises. Diese dürfen nach dem neuen Gesetz bis zu 8 Prozent betragen. Nach jetzigem deutschen Recht sind es 5 Prozent. Die Preisveränderungen dürfen allerdings nicht willkürlich zustande kommen. Der Veranstalter muss nachweisen, dass Preiserhöhungen aufgrund höherer Treibstoffpreise, Steuern oder Hafen- und Flughafengebühren zustande gekommen sind. Im Gegenzug muss der Veranstalter den Reisepreis bei Senkung dieser Gebühren verringern.
Inhaber von Reisebüros befürchten durch die neuen Regeln Nachteile – berechtigterweise?
Die Vertreterinnen und Vertreter der Reisebüros waren in den Gesetzgebungsprozess beratend eingebunden. Gegenüber dem ersten Entwurf haben wir für die Reisebüros bedeutende Verbesserungen erreicht, was z.B. die Definition der „verbundenen Reiseleistungen“ anbetrifft. Auch beim Bezahlvorgang konnten wir eine Erleichterung durchsetzen. Einige Reisebüros müssen jetzt aber ihre Abläufe verändern, damit sie nicht in die Veranstalterhaftung fallen. Sie haben außerdem mit dem neuen Gesetz mehr Informationspflichten. Das hat wiederum den Vorteil, dass sie mit den Formularen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten auf der sicheren Seite sind.
Die EU-Richtlinie sieht eine Evaluierungsphase vor. Welche Regeln brauchen Reisende und Anbieter für die Zukunft?
Tagesreisen und die Buchung von Reiseeinzelleistungen müssen im Sinne des Verbraucherschutzes besser abgesichert werden. Wichtig wäre auch eine brancheneigene Verbraucherschlichtungsstelle. Denn am Ende ist doch vor allem eines wichtig: Die schönste Zeit im Jahr muss sicher und sorgenfrei sein.