Nach einer aktuellen Studie ließen sich durch IT-Lösungen in der Verwaltung bei verschiedenen Prozessen bis zu 70 % der Kosten einsparen. Woran hakt es bei der Einführung eines effizienten E-Governments aus Ihrer Sicht?
Das Positionspapier der Vitako zeigt, dass bei den einzelnen Prozessen deutlich zu differenzieren ist und nicht pauschal bis zu 70% als Einsparpotential genannt werden können. Die Bereitstellung von E-Government-Angeboten ist mit einer „Optimierung der eigenen Geschäftsprozesse“ verbunden und einige Fachanwendungen können noch nicht medienbruchfrei angebunden werden.
Die Verwaltung muss dem Bürger attraktive Angebote bereitstellen. Die derzeit im Internet bereitgestellten Vordrucke sind zu optimieren und zukünftig mittels eines Formularservers digital weiter bearbeitbar werden.
Mit der Einführung des Bürger-Service-Portals, kombiniert mit dem Angebot einheitlicher, digital verwendbarer Formulare und der Möglichkeit des E-Payments soll für Bochum der Weg beschritten werden. Die Bereitstellung entsprechender Angebote, die Aufarbeitung und Optimierung der Prozesse sowie die Umsetzung benötigen Zeit und Ressourcen – personell, wie auch finanziell.
Die Studie schlägt die Entwicklung modular aufgebauter und kompatibler E-Government-Angebote vor. Wie lässt sich das bei der föderalen Struktur in Deutschland umsetzen?
Bei der Einführung des Bürger-Service-Portals wird ein erster Schritt zu verbesserten E-Government-Angeboten gegangen. Dabei werden Module genutzt, die nicht für Bochum „kreiert“ wurden, sondern auch in anderen Kommunen im Einsatz sind. So ist eine eventuelle spätere Kooperationsmöglichkeit gegeben. Dabei ist das Servicekonto NRW einer der ersten Schritte zu einer „Grenzen übergreifenden“ Nutzung.
Die heute bereits vorhandenen digitalen Schnittstellen zu anderen Behörden gilt es auszubauen. Dafür sind Vorschriften anzupassen, Prozesse zu vereinheitlichen und zu standardisieren sowie die Kommunikation zwischen den unterschiedlichsten Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zu verbessern. Für die Zukunft sollte der Blick auf gemeinsame Angebote und geteilte Dienste gerichtet werden.
Gefordert wird die Einmalerhebung von Daten und deren Wiederverwendung mit Zustimmung des Betroffenen. Wie lässt sich der Datenschutz sicherstellen?
Die Zustimmung der Betroffenen bezieht sich darauf, auf Daten zugreifen zu können, die von anderen Behörden oder Stellen bereits erhoben wurden. Ein Zugriff auf Daten, die bei anderen Stellen im Hause oder anderen Behörden gespeichert sind, bedarf der ausdrücklichen Legitimation. Auch technisch muss sichergestellt sein, dass auf Datenbestände nur zugegriffen werden kann, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Soweit das Einverständnis der Betroffenen vorliegt, ist eine „Mehrfachnutzung“ erhobener Daten aber durchaus bereits unter den bestehenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen möglich. So können auf Wunsch der Betroffenen auch Urkunden oder andere notwendige Bescheinigungen an andere Behörden und Stellen weitergegeben werden.
Der vorgeschlagene Zugriff der Bürgerinnen und Bürger auf die bei der Behörde vorhandenen Daten, z. B. im Rahmen von Service-Konten, ermöglicht eine komfortablere Antragstellung, ohne dass datenschutzrechtliche Bedenken bestehen – schließlich rufen die Nutzenden tatsächlich nur ihre eigenen Daten ab und verwenden sie erneut.
Es gibt in Deutschland bereits ein E-Government-Gesetz. Dazu gibt es Landes- und Kommunalvorschriften. Welche Änderungen am Rechtsrahmen würden Sie sich noch wünschen?
Die Gesetzesinhalte Bund/Bundesländer sind nicht in allen Punkten deckungsgleich. Hier muss und sollten die geltenden Gesetze, Verordnungen und kommunalen Satzungen überprüft, angepasst und harmonisiert werden.