Der Markt zur Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wurde liberalisiert. Wie ist Ihr Fazit seit Beginn der Liberalisierung?
Ein Anfang ist getan. Allerdings tut sich der bisherige Monopolist, die Media Broadcast, momentan noch schwer, loszulassen. Zudem sind die Eckdaten noch nicht abschließend reguliert. So besteht aufgrund des Preismissbrauchsverfahrens gegen den Vordienstleister der Media-Broadcast noch Regulierungs-Bedarf sowohl auf Seiten der Bundesnetzagentur, als auch auf Seiten des Bundeskartellamtes.
Medienberichten zufolge sind bislang nur 15 % des Gesamtmarktvolumens an alternative Sendernetzbetreiber gegangen und es wird sogar mit Abschwächen der Wechselquote gerechnet. Woran liegt das aus Ihrer Sicht?
Aller Anfang ist schwer. Vor diesem Hintergrund ist es bereits ein Erfolg, dass immerhin 15 Prozent des Marktes einen Wechsel hinbekommen haben. Ein Abschwächen dieser Quote sehen wir allerdings nicht, da die Leistungen des bisherigen Monopolisten noch immer nicht transparent sind. Der Regulierer ist nun gefordert, die 15-monatige Regulierung der Preise, die am 31.03.2017 endet, langfristig festzulegen. So sind die Preise, welche ab 01.04.2017 gelten, bis heute nicht bekannt. Damit wird den betroffenen Hörfunkveranstaltern leider die Chance genommen, für die Zukunft zu planen. Üblicherweise werden Budgets im Oktober für das Folgejahr erstellt und es ist nicht zu vermuten, dass bis dahin erste Preisvorstellungen der Media Broadcast mit der Bundesnetzagentur diskutiert werden oder Wettbewerber Alternativangebote erstellen können.
Der Entwurf zur einschlägigen Regulierungsverfügung sieht vor, die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wieder „ex post“ zu regulieren. Dadurch wären Preise anzeige- aber nicht mehr genehmigungspflichtig. Wie bewerten Sie das?
Diese Situation hatten wir in der Vergangenheit schon öfters. Damals haben die Hörfunkanbieter darunter gelitten. Wir sehen diesen Umstieg als verfrüht an. Zunächst sollte aus unserer Sicht eine Preisregulierung mindestens für die nächsten fünf Jahre, streng nach Kosten effizienter Leistungsbereitstellung und mit vergleichbaren Preisen „ex ante“ festgelegt werden. Danach sehen wir weiter.
Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in der Verfügung stehen? Bzw.: Was auf keinem Fall?
Die Media Broadcast ist dazu angehalten, rechtzeitig dem Wechselwilligen für deren Wechsel technische Details zur Verfügung zu stellen. Zum Teil liegen uns diese bis heute nicht vor, obwohl wir schon 38 Standorte übernommen haben. Des Weiteren sollten die technischen Schnittstellen klarer formuliert werden, d. h. darin zu unterscheiden, was zur Vorleistung der Antenne gehört und was nicht. Zudem sind die Übergangsfristen konkreter zu definieren. Aktuell hindern Kündigungsfristen bei Media Broadcast deren Noch-Kunden am Wechseln. Hier würde mehr Flexibilität hilfreich sein, z. B. Wechselkorridore von zwölf Monaten, womit auch witterungsbedingte Technikaufbauten abgesichert wären.