Im Jahr 2020 rechnet der VDA mit 16 Millionen sogenannten „Connected Cars“, die über eine Internetverbindung verfügen. Wie wird sich das Car-Entertainment im Zuge dessen verändern?
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und der Telekommunikationsindustrie, sowohl die Netzabdeckung als auch die Bandbreite des mobilen Internets entlang der Verkehrswege deutlich zu erhöhen. Kooperativer Systeme und verkehrsbezogene Dienstleistungen werden nur einen Bruchteil der Bandbreite beanspruchen. Haupttreiber für den Ausbau sind Geschäftsmodelle für Infotainmentanwendungen. Wir gehen deshalb davon aus, dass breitbandige Internetverfügbarkeit im Kfz (wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln) zunehmend selbstverständlich wird und von Fahrern und Mitfahrern Streaming-Angebote aus dem Audio und Videobereich auch während der Fahrt genutzt werden.
Derzeit nutzen hören laut MA 44 % der Autofahrer Radio. Haben die klassischen Sender und die Verbreitung über UKW/DAB+ noch eine Chance im „Connected Car“?
Unabhängig vom Verbreitungsweg werden moderierte Programme für mobile Menschen auch in Zukunft ihr Publikum finden. Gerade Autofahrer wünschen sich zielgruppenspezifische, tagesaktuelle Informationen und Unterhaltung während der Fahrt. Solange UKW und DAB+ eine bessere Netzabdeckung und höhere Übertragungsqualität gewährleisten als Streaming-Angebote, werden auch Broadcast-Verbreitungswege genutzt werden. In Zukunft werden hybride Infotainmentsysteme (Personalisierte Streaming-Dienste, Internet-Radio + Broadcast-Radio) in die Fahrzeuge einziehen.
Beim „Connected Car“ fallen umfangreiche Daten an. Wie kann künftig ein hinreichender Schutz der Nutzerdaten gewährleistet werden?
Der Halter/Fahrer muss frei entscheiden können, ob und wem er seine personenbezogenen Daten zugänglich machen möchte bzw. wer auf die Daten zugreifen darf. Die von den Automobilherstellern bei Kauf des Neuwagens regelmäßig vorgelegten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen, mit der der Käufer eine vollumfängliche Zustimmung zum grenzenlosen Datenzugriff gibt, reicht hierfür nicht aus. Der Fahrzeugnutzer sollte – wie dies auch im IT-Sektor z. B. bei Softwareaktualisierungen oder Fehlerübermittlungen üblich ist – gerade bei drahtlosem Datenverkehr beim Senden/Empfangen von Daten unterrichtet und seine Zustimmung eingeholt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Halter/Fahrer frei entscheiden können, ob und wem sie ihre personenbezogenen Daten zugänglich machen möchten bzw. wer auf die Daten zugreifen darf. Aus Sicht des ADAC muss die Datenverarbeitung im Auto zeitgemäß gegen Manipulation und illegale Zugriffe geschützt werden. Dieser Schutz sollte nach Standards erfolgen, wie sie in anderen Branchen, z. B. der IT-Industrie, längst üblich sind.
Google und Apple haben bereits eigene Betriebssysteme fürs Auto. Wachsen hier neue Player auf dem Automobilmarkt heran?
Die großen Internetkonzerne haben ihre Kernkompetenzen im Bereich personalisierter Infotainmentdienste, -geräte und im zielgruppenspezifischen Marketing. Im Automotivsektor streben sie gegenwärtig Kooperationen mit etablierten OEM an, um ihre Soft- und Hardwareplattformen aus dem Infotainment- und Smartphonebereich in das Fahrzeug integrieren zu können. Schwerpunkte in der Forschung sind die Umfeldsensorik und Automatisierung der Fahrzeugsteuerung. Die Komponenten des Antriebsstrangs und ihre Steuerung werden von etablierten Zulieferern zugekauft. Zumindest kurzfristig ist nicht zu erwarten, dass Google oder Apple als Anbieter für komplette Fahrzeuge auf dem Markt auftreten werden.