Kleine Kameradrohnen, sogenannte Selfie-Drohnen boomen. Viele Experten sehen die kleinen Fluggeräte aber auch kritisch. Wie bewerten Sie Nutzen und Risiken für die Verbraucher?
Selfie-Drohnen sind für den Endverbraucher eine tolle Sache und bieten viele neue Möglichkeiten beispielsweise seinen Urlaub oder seine Hobbies zu dokumentieren. Auf der anderen Seite sehen wir als Verband auch einige Risiken. Viele private Drohnen-Nutzer informieren sich leider nicht ausreichend zu den aktuellen Verordnungen und bewegen sich somit auf dünnem Eis. Auch wäre unserer Meinung nach eine Versicherungspflicht zwingend erforderlich, da die kleinen Drohnen sich oft nicht präzise Steuern lassen und im Vergleich zu professionellen Drohnen deutlich windanfälliger sind. Dies birgt insbesondere eine Gefahr für umstehende Personen. Auch muss hier der Datenschutz und die „Panoramafreiheit“ neu diskutiert werden.
Wie bewerten Sie, dass für die Mini-Quadrocopter auch die neue Drohnenverordnung gilt? Was müssen Nutzer hierzu wissen? (Wer haftet bsw. bei Schadensfällen?)
Die neue Drohnenverordnung greift seit dem 1. April 2017 bereits ab einem Startgewicht von 250 g. Ab diesem Gewicht ist eine feuerfeste Plakette mit dem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer des Besitzers an der Drohne anzubringen. Ab einem Gewicht von 2 kg müssen besondere Kenntnisse wie z. B. über die Meteorologie, Luftrecht, Flugbetrieb und Navigation nachgewiesen werden. Diese Kenntnisse sind für den Hobbypiloten auch mit kleineren Drohnen wichtig, um sich und seine Drohne zu schützen. Gut ist, dass eine Versicherungspflicht besteht, die im Schadensfall hilft, wenn nicht grobfahrlässig gehandelt wurde. Eine normale Haftpflichtversicherung greift hier jedoch nicht, daher der BVZD, sich schon vor dem Kauf einer Drohne mit den notwendigen Versicherungen und der aktuellen Drohnenverordnung vertraut zu machen.
Was sollten die Verbraucher vor dem Kauf in Bezug auf Datenschutz- und Urheberrichtlinien wissen?
Wie auch bei der normalen Fotografie besteht das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht muss gewahrt bleiben, somit dürfen keine Bilder von fremden Personen veröffentlicht werden, wenn diese nicht explizit zugestimmt haben. Eine Drohne ist ein technisches Hilfsmittel und somit von der Panoramafreiheit ausgenommen. Die gilt besonders bei Gebäuden, die urheberrechtlich geschützt sind. Generell ist es nicht erlaubt, wenn man Bilder dort schießt, wo man von der Straße aus und ohne Hilfsmittel (Selfie-Stick, Leiter ect.) nicht hinkommt. Also ist es auch nicht erlaubt, mit der Drohne über die Mauer zum Nachbarn zu schauen!
Sehen Sie noch gesetzlichen Regulierungsbedarf in Bezug auf den Einsatz kleiner Drohnen? Was fordern Sie ggf. vom Bund?
Mehr Regeln und Vorschriften bringen nichts, wenn davon niemand weiß! In der neuen Verordnung sind die wichtigsten Regeln verankert, auch viele, die den professionellen Einsatz leider sehr erschweren oder teilweise unmöglich machen. So sollte es eine flächendeckende Kampagne geben, die leicht verständlich darüber aufklärt, was man erlaubt ist und was nicht. Eine breite Aufklärung könnte erreicht werden, wenn es zu jeder in Deutschland verkauften Drohne auch gleich die aktuelle Drohnenverordnung gibt. Einige Elektromärkte bieten dies schon an, jedoch werden viele Drohnen online gekauft. Heute ist es üblich, dass man den AGB und den Datenschutzbedingungen vor dem Kauf zustimmen muss, warum nicht auch bestätigen, dass man die Drohnenverordnung gelesen hat. Auch wenn es nicht jeder liest, gab es wenigstens den Hinweis und der Käufer bzw. der künftige Drohnenpilot denkt vielleicht über sein Handeln nach.