Meinungsbarometer: Herr Dr. Hecker, wie beurteilen Sie den Breitband-Vorstoß der Bundesregierung angesichts des Superwahljahres 2009?
Dr. Hecker: Ihre Frage suggeriert ein wenig, dass es sich hier in erster Linie um Wahlkampf handeln könnte. Das aber möchte ich nicht unterstellen: Grundsätzlich ist die Idee, den Ausbau zukunftsorientierter Infrastrukturen als Teil der gegenwärtigen Initiativen zur Förderung der Konjunktur anzupacken, vernünftig. Und es ist auch kein Zufall, dass andere Länder, nicht nur in der EU, mit Milliarden Euro schweren Programmen ähnliche Ziele verfolgen.
Kann es ein friedliches Miteinander von Rundfunk und Mobilfunk geben oder muss zur Breitbandversorgung über andere Lösungen nachgedacht werden?
Es geht ja hier nicht um friedliches Miteinander beteiligter Netzbetreiber, sondern um die technische Verträglichkeit unterschiedlicher Dienste. Wenn es gelingt, verfügbare Frequenzbänder sowohl für Rundfunk- als auch für Mobilfunkdienste ohne wechselseitige technische Beeinträchtigung zu nutzen, spricht grundsätzlich überhaupt nichts dagegen. Nur: Erste Studien haben ergeben, dass mit erheblichen Unverträglichkeiten zu rechen ist. Deshalb halten wir eine systematische Untersuchung der Probleme zum Nutzen der Konsumenten für dringend geboten.
Welche technischen Auswirkungen hätte die Nutzung des oberen UHF-Frequenzbereichs durch Mobilfunkdienste auf den Rundfunk?
Studien des Verbands der Deutschen Kabelnetzbetreiber ANGA und des Instituts für Rundfunktechnik München, haben ergeben: Schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte führen zu starken Einstrahlungen in abgeschirmte Kabel und Fernseh-Empfangsgeräte. Dadurch werden sowohl der DVB-T- als auch der Kabelempfang stark beeinträchtigt. Davon ist potenziell auch der Hörfunk betroffen.
Zu welchem Zeitpunkt werden Ergebnisse von Verträglichkeitsstudien vorliegen, mit denen Auswirkungen für die Verbraucher realistisch einschätzbar sind?
Es wäre im Moment verfrüht, hier Termine zu nennen. Wir brauchen zunächst eine Verständigung auf politischer Ebene, um die nötigen Untersuchungen festzulegen und zu initiieren.
Was unternehmen Sie als Aufsichtsratsvorsitzender der GfU, um die möglicherweise bereits im Mai im Bundesrat anstehende Zuweisung von Funkfrequenzen zu beeinflussen?
Wir führen Gespräche auf verschiedenen Ebenen, unter anderem mit der Bundesnetzagentur und den Landesmedienanstalten, um das Problembewusstsein auf der Ebene der Landesregierungen zu wecken. Wir wollen so erreichen, dass die Bundesländer die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses, den Frequenzbereich zwischen 790 und 862 Megahertz künftig auch für mobile Datendienste freizugeben, aufschieben, bis Szenarien für eine verträgliche Nutzung vorliegen.
Warum würde die Umsetzung des jetzigen Kabinettsbeschlusses auch Zukunftsoptionen des digitalen Fernsehens - wie HDTV - blockieren?
Das terrestrische Digitalfernsehen DVB-T wurde in Deutschland zunächst für die Ausstrahlung mit begrenzten Datenraten konzipiert. Es eignet sich somit besonders gut für die Versorgung von kleineren Bildschirmen oder von mobilen Empfangsgeräten. Für große Bildschirmformate aber wären heute schon höhere Qualitätsreserven und damit höhere Datenraten wünschenswert; zukünftige HDTV-Dienste werden den Bedarf an Bandbreite zusätzlich erhöhen. Wenn wir heute von digitaler Dividende sprechen, so meinen wir damit Frequenzressourcen, die in Deutschland durch die Umstellung der analogen terrestrischen Übertragung auf DVB-T in seiner gegenwärtigen Form frei geworden sind. Bei der Freigabe dieser Ressourcen für künftige Anwendungen muss die Politik auch Bedarfsszenarien berücksichtigen, die eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung von DVB-T in Richtung HDTV ermöglichen, was in anderen Ländern wie zum Beispiel in England und Frankreich schon praktiziert wird.