Entscheidend bei der neuen europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) waren bzw. sind für Privatsender die Angleichung der Regeln zwischen Veranstaltern (und Abrufdiensten) auf der einen Seite und Video-Sharing-Plattformen und Social Media auf der anderen Seite. Diesbezüglich hat sich leider nicht mehr viel verändert und dabei wird es aller Voraussicht auch bleiben. Diese sind aus unserer Sicht die entscheidenden Punkte der Regelung:
- Für Video-Sharing-Plattformen dürfte es einen gewissen Schutz der Öffentlichkeit vor illegalen Inhalten geben
- In Bezug auf ‚kommerzielle Kommunikation‘ (dh Werbung, Sponsoring, usw) soll eine Angleichung der Regeln mit Veranstaltern nur in bestimmten Bereichen der Werbung kommen, aber nicht darüber hinaus gehen. Selbstregulierungsregeln betreffen überdies den Schutz von Kindern in Bezug auf Werbung für ungesunde Nahrung und Transparenzregeln.
- Explizit soll festgehalten werden, dass die Plattformen keiner Verpflichtung zur Vorabkontrolle von Inhalten unterliegen, und dass die Strenge der Regeln proportional zur Größe der Plattform sein soll.
- Die Richtlinie führt eine Mindestharmonisierung in der EU ein; das bedeutet, dass einzelstaatlich schärfere Maßnahmen gesetzt werden können.
- Für Social Media sollen die Regeln dann gelten, wenn die Bereitstellung von Programmen und/oder Videos eine ‚wesentliche Funktionalität‘ des Dienstes (‚essential functionality‘) darstellen. Es werden keine quantitativen Schwellen verlangt.
Ebenfalls wichtig war aus unserer Sicht die Frage, ob anstelle einer Regulierung von Videosharing/Social Media eine Liberalisierung für lineare Dienste kommt. Da sieht es leider nicht besonders gut aus. Es wird zwar im Bereich der kommerziellen Kommunikation gewisse Erleichterungen geben, an der Schieflast der Pflichten für lineare Dienste/Abrufdienste gegenüber Videosharing-Plattformen und Sozialen Medien wird sich aber substantiell nicht allzu viel ändern. Das betrifft weniger die inhaltlichen Werbeschranken, als vor allem die quantitativen Schranken.
Alles in allem ist das Ergebnis enttäuschend. Dass einiges in die richtige Richtung passieren wird, ist wohl insbesondere den Vertretern Österreichs in den Arbeitsgruppen zu danken. Dass letztlich aber Europa die Zeichen der Zeit verkannt und die notwendige Gleichstellung der neuen Medien (Videosharing-Plattformen und Soziale Medien) mit den linearen und Abrufdiensten verpasst hat, ist tragisch.
Wir hoffen nun darauf, dass in der Umsetzung in Österreich doch noch einiges verbessert werden kann – insbesondere im Hinblick auf ein vernünftiges Ausmaß an Verantwortung der Videosharing-Plattformen und der Sozialen Medien für die von ihnen angebotenen Dienste.