Anfang Juni war es raus. Neuer Plattformanbieter für den zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex ist die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG, ein Unternehmenskonsortium aus Absolut Digital GmbH & Co. KG und der MEDIA BROADCAST Digital Radio GmbH. So hat die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten entschieden. Doch seitdem kommt medial keine Ruhe in die Geschichte. So übt der unterlegene Bewerber und früherer DAPD-Eigner Peter Löw in der Debatte auf Meinungsbarometer.info scharfe Kritik am Auswahlverfahren für den zweiten nationalen Multiplex. Aktuell prüft die Radi/o digital GmbH sogar rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der GVK. Bereits im Vorfeld hatte die Leipziger Volkszeitung über das unrunde Verfahren berichtet. Spekuliert wurde darüber, ob die Sächsische Staatskanzlei die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zur Stellungnahme aufgefordert hätte; mit dem Hinweis, gegen die Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) seien Rechtsmittel möglich.
Die Sächsische Staatsregierung will den Spekulationen keine Nahrung geben. Wie Dr. Fritz Jaeckel (CDU), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, in der Debatte auf Meinungsbarometer.info sagte, möchte sich die Staatsregierung „an Spekulationen über ,hinter vorgehaltener Hand“ geäußerte Kritik nicht beteiligen. Zudem handle es sich im Bezug auf die Rechtsmitteldiskussion um ein Missverständnis. „Die Staatsregierung hat lediglich auf Anfrage klargestellt, dass es dem von der Entscheidung nicht berücksichtigten Unternehmen möglich ist, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.“
Zu Unrecht sieht sich auch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) in der Kritik. „Die GVK hatte alle Bewerber schriftlich für eine Anhörung am 6.6. eingeladen und im Vorfeld einen Fragekatalog verschickt, um noch bestehende Fragen zu klären. Auf diesen Fragenkatalog wurde geantwortet.“ Das sagt Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der SLM. Auf der entscheidenden Sitzung der GVK am 6. Juni hätten dann die 12 dort anwesenden Gremienvertreter mit 8:4 Stimmen zugunsten der Antenne Deutschland votiert. 8 Stimmen sind für einen wirksamen Beschluss erforderlich. "Es sei jedenfalls nicht ersichtlich, in welcher Weise hiermit gegen geltendes Recht verstoßen worden sein sollte."