Der UKW-Sendernetzmarkt steckt mitten im größten Umbruch seiner Geschichte. Sowohl die Verkäufer und potentiellen Käufer, als auch die Radioveranstalter stehen unter hohem Zeitdruck. Bereits vor Wochen haben sich die wesentlichen Player am Markt in der sogenannten „Frankfurter Erklärung“ darauf geeinigt, dass auch nach dem Rückzug der Media Broadcast für einen diskriminierungsfreien Zugang zur bundesweiten UKW-Infrastruktur gesorgt werden muss.
„Es geht um Antennen, Leitungen am Turm und gegebenenfalls die Antennenweiche – es geht nicht um die elektronischen Bauteile, also um die Sender, denn dort soll Wettbewerb mit unterschiedlichen Konzepten herrschen“, erklärt Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Bei den Entgelten sollen ebenfalls diskriminierungsfrei die von der Bundesnetzagentur angewandten Berechnungsmethoden gelten. Hierrüber rede man mit dem Bundeskartellamt.
Es geht letztlich um nichts weniger als um die reibungslose Sicherstellung der bestehenden UKW-Übertragung. „Da auch die ARD teilweise (bzw. vor allem in den neuen Bundesländern) die zum Verkauf stehende UKW-Infrastruktur der Media Broadcast nutzt, ist der gesamte deutschen UKW-Markt betroffen“, erklärt Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT und Geschäftsführer von Radio Regenbogen.
Für die neuen Markt-Teilnehmer steht die Media Broadcast nach langem Taktieren nun in einer regulatorischen Sackgasse. „Offensichtlich ist das ursprünglich mit Steuergeldern von der Bundespost aufgebaute UKW-Geschäft mit den Jahren ein Stück weit heruntergewirtschaftet worden“, sagt Michael Radomski, Geschäftsführer UPLINK Network GmbH. Jetzt werde versucht, durch einen willkürlich vorgegebenen Verkaufsprozess noch ein letztes Mal die Vorteile des Monopols auszunutzen.
Für die Zuhörer gibt er allerdings Entwarnung, „denn technisch und inhaltlich bleibt alles beim Alten.“ Im Gegenteil für die Inhalte stehe „sogar mehr Geld zur Verfügung, denn die Verbreitungskosten sinken ja durch den Wettbewerb.“
Auch die Aufsichtsbehörden haben einen genauen Blick auf den Vorgang. „Beim Wechsel des Senderbetreibers müssen Sendeausfälle auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden“, sagt Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM).