Der Vorstoß kam pünktlich zum Sommerloch: ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert plädiert dafür, dass auch private Medien in den Genuss von Gebührengeldern kommen. Um den Wert der Inhalte solle es gehen, nicht um die Rechtsform. Zudem würden die Privaten wichtige Zielgruppen wie junge Menschen tatsächlich besser mit Nachrichten und Informationen versorgen.
Beim privaten Mitbewerber RTL schielt man indes nicht auf Gebühren. Claus Grewenig, Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, fordert stattdessen die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen, „die die Vielfalt und Leistungsfähigkeit der privaten Medienunternehmen perspektivisch sichern“. Man setze nicht auf Subventionen für einzelne Inhalte, sondern auf einen fairen Wettbewerb, der zugleich die publizistische Unabhängigkeit bewahrt.
Zu diesen Rahmenbedingungen zählt Grewenig u.a. die „Aufhebung der anachronistischen TV-Werbezeitregelungen sowie den Verzicht auf Werbeverbote“ oder „eine klare Begrenzung des Funktionsauftrags von ARD und ZDF auf die Grundversorgung sowie die Überprüfung des Angebotsumfangs und der Finanzierung durch Werbung.“ Diese und weitere Maßnahmen müssten schnell und konsequent angegangen werden.
Auch bei den ARD-Aufsichtsgremien winkt man in Bezug auf Gebühren für Private ab. „Inhalte des kommerziellen Systems über gemeinschaftliche Mittel zu finanzieren, würde meines Erachtens einen erheblichen Eingriff in die duale Rundfunkordnung darstellen, der sich letztendlich negativ auf den Prozess der Meinungsbildung auswirken könnte“, sagt Steffen Flath, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats und Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), in unserer Debatte. Die vorgeschlagene Bewertung von Sendungsinhalten und ihrer Finanzierung ist sowohl mit Blick auf die Programmautonomie als auch hinsichtlich der Konstanz und Verlässlichkeit der Angebote zweifelhaft.
Zudem hätten die öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformate durchaus viele jüngere Nutzerinnen und Nutzer. „So erreichte die „Tagesschau“ um 20 Uhr laut Information des NDR im ersten Halbjahr 2017 bei den 14- bis 29- Jährigen im Durchschnitt 360.000 Zuschauerinnen und Zuschauer und damit mehr als die von Herrn Albert genannte Sendung „ProSieben Newstime“, erklärt Flath. Und er beklagt Beschränkungen für ARD und ZDF. „Die nach wie vor bestehenden Begrenzungen öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet sind vielfach nicht sachgerecht und sollten im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages dringend überprüft werden.“
In der Politik sind Gebühren für Private ebenfalls kein Thema. Albert habe mit seinem Vorstoß durchaus die richtigen Fragen gestellt. „Aber seine Antwort ist nicht die richtige“, sagt der medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz. „Gebührengelder für private Sender wären eine direkte Subvention für private Rundfunkveranstalter, wodurch die im Grundgesetz verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit gefährdet würde.“
Allerdings müsse insbesondere im Hauptprogramm von ARD und ZDF Information (unabhängig von der Sportberichterstattung) als Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärker im Vordergrund stehen - auch und gerade zu den Hauptsendezeiten. Qualität und Ausgewogenheit müssten Vorrang vor Einschaltquoten oder Klickzahlen haben. Zudem sieht Wanderwitz noch Einsparpotenziale, etwa in einer engeren Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern. „Nur so wird sich die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft bewahren lassen.“